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Neues Verschlüsselungsverfahren ab Januar

Vereinzelte Probleme nach TI-Umstellung möglich

LL
Praxis
In vielen Praxen läuft die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) zum Jahresende. Je nach Konstellation könnte es im Januar jedoch noch zu vereinzelten Problemen kommen.

Ab dem 1. Januar 2026 soll in der TI die Verschlüsselung von RSA auf ECC umgestellt werden. Betroffen sind davon alle TI-Komponenten, wie Konnektoren, Kartenterminals, die Primärsysteme und auch die SMC-B-Karten und die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA).

Damit Praxen im neuen Jahr wie gewohnt die TI-Anwendungen nutzen können, benötigen sie einen Konnektor, der die Daten mit dem neuen ECC-Verfahren verschlüsselt. Geräte, die fünf Jahre oder älter sind, müssen daher bis Jahresende ausgetauscht werden, da sie nur die alte RSA-Verschlüsselung unterstützen. Ihre Laufzeit endet am 31. Dezember 2025.

Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) und den Kommunikationsdienst KIM müssen ab 1. Januar ECC-fähig sein. Die Hersteller bieten dazu Updates an. SMC-B-Karten wie Elektronische Heilberufs- und Praxisausweise der älteren Generation 2.0 können übergangsweise noch bis 30. Juni 2026 genutzt werden, solange deren Gültigkeitsdatum nicht vorher abläuft. Die gematik hat die Frist für den Einsatz der nicht ECC-fähigen eHBA noch einmal verlängert (mehr Informationen auf der Website der gematik).

Fristverlängerung gilt nicht für die eHBA von T-Systems

In der Übergangszeit kann es bei einigen Herstellern vereinzelt zu Problemen mit der Nutzung von ECC beim eHBA kommen. So hat die Telekom die Umstellung bereits vollzogen. Ihre eHBA unterstützen ab dem 1. Januar nur noch das neue Verfahren ECC. Bis Jahresende müssen daher in diesen Praxen auch alle anderen Komponenten ECC-fähig sein. Für die eHBA der Telekom beziehungsweise T-Systems gilt die Verlängerung der Frist daher nicht, teilt die Telekom mit und gibt dazu folgenden Hinweis:

Damit Zahnärzte die TI-Anwendungen in der Praxis weiterhin reibungslos nutzen können, müssen alle anderen betroffenen TI-Komponenten dort bis spätestens 31. Dezember 2025 ECC-fähig sein, so auch das Primärsystem der Praxen. Wenn ab Januar eine Meldung im Primärsystem zu einem ungültigen eHBA-Zertifikat eingeht, liegt das voraussichtlich daran, dass dieses noch nicht ECC-fähig ist. Durch ein Software-Update vor dem 31. Dezember 2025, könne das Problem vermieden werden, teilt die Telekom dazu mit,

Sofern Praxisbetreiber zur ECC-Fähigkeit des Primärsystems noch keine Information haben, sollten sie prüfen, ob notwendige Software-Updates vor dem 31. Dezember 2025 eingespielt werden müssen, um weiterhin qualifizierte elektronische Signaturen ausstellen zu können.

Das könnten mögliche Fehlerquellen sein

Sollte der Zugang zur TI ab Januar nicht möglich sein, kann dafür der Konnektor die Ursache sein. Praxen sollten sich dann an ihren IT-Dienstleister wenden oder selbst prüfen, ob das Gerät nur die alte RSA-Verschlüsselung unterstützt, rät die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Sollte das der Fall sein, müsse der Konnektor direkt ausgetauscht werden, da Praxen ohne funktionierenden Konnektor weder die elektronischen Gesundheitskarten mit einem stationären Kartenterminal einlesen noch Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch ausstellen können.

Ansonsten könnte die Störung am PVS liegen. Praxen sollten dann prüfen, ob sie das neueste PVS-Update für die ECC-Fähigkeit installiert haben.

Kommt eine Praxis zwar in die TI, kann aber weder eAU noch eArztbriefe elektronisch versenden, dann kann das daran liegen, dass das neueste Update für das KIM-Modul noch nicht installiert wurde. Denn auch für den Kommunikationsdienst ist das neue Verschlüsselungsverfahren ab Januar Pflicht.

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