Ausnahmeregelungen für MRT

Petra Spielberg
Das Europäische Parlament hat in Straßburg einer Ausnahmeregelung für MRT-Anwendungen zu elektromagnetischen Feldern zugestimmt. Damit ist der Einsatz der Kernspintomografie in Europa auch weiterhin problemlos möglich.

Die Kernspintomografie wird auch künftig in ärztlichen Praxen und im Krankenhaus uneingeschränkt möglich sein. Nach der am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedeten Neufassung der EMF-Richtlinie soll es für Anwendungen mit der Magnetresonanztomografie (MRT) im medizinischen Alltag Ausnahmen von den neuen strengen EU-Grenzwerten für elektromagnetische Strahlungen geben.

Die EMF-Richtlinie soll Arbeitnehmer, wie Ärzte und Krankenschwestern, Menschen, die mit Radar arbeiten sowie Schweißer und Arbeiter, die Hochspannungsleitungen instandsetzen, vor gesundheitlichen Gefahren durch elektromagnetische Felder schützen.

Die EU hatte bereits 2004 eine Neuregelung für neue Grenzwerte für elektromagnetische Strahlen auf den Weg gebracht. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Werte hätten die Arbeit im Krankenhaus und in der Forschung aber stark behindert, da das medizinische Personal Patienten nicht mehr in den Untersuchungsraum hätte begleiten dürfen, um sich keiner Belastung durch elektromagnetische Strahlen auszusetzen.

Ausnahmen von strengen Grenzwerten

Nach Protesten von Ärztevertretern, darunter der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), und Patienten hatten die EU-Institutionen das In-Kraft-Treten der Regelungen hinausgeschoben. 2011 legte die Brüsseler Behörde dann einen neuen Vorschlag vor, der unter anderem Ausnahmen von den strengen Grenzwerten für den Medizinbereich vorsah.

"Wir brauchen in der EMF-Richtlinie eine Ausnahmeregelung für MRT-Geräte um Probleme für den Einsatz dieser Anwendung zu verhindern. Ohne die jetzt beschlossene Ausnahme für MRT-Anwendungen würde der Einsatz im medizinischen Alltag deutlich erschwert und die Patienten könnten nicht mehr problemlos untersucht und behandelt werden”, sagte Dr. med. Peter Liese (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der größten Fraktion im EP (EVP - Christdemokraten).

Demnach wäre es insbesondere schwierig geworden, ein MRT bei unruhigen Patienten - zum Beispiel Kindern oder Dementen - durchzuführen. Auch Operationen unter MRT wären nach den Worten des CDU-Politikers ohne die Ausnahmeregelung deutlich erschwert worden.

Gefahren von theoretischer Natur

“Die Technik ist aber unverzichtbar, um zum Beispiel Patienten, die an Krebs oder Erkrankungen des Gehirns leiden, zu diagnostizieren und besser zu behandeln", so Liese weiter. Seit über 30 Jahren seien zudem keine nennenswerten Gesundheitsrisiken bei der Arbeit mit MRT festgestellt worden. “Die Gefahren sind allenfalls sehr theoretischer Natur“, bekräftigt Liese.

In den vergangenen 25 Jahren wurden nach Angaben der DRG über 500 Millionen MRT-Untersuchungen an Patienten ohne jegliche nachgewiesene negative Auswirkungen aufgrund von Belastung durch elektromagnetische Felder durchgeführt.

“Es ist auch allgemein bekannt, dass MRT nicht die gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen von ionisierenden bildgebenden Verfahren, wie zum Beispiel Röntgenuntersuchungen aufweist”, sagte Liese. Inzwischen hat auch der Ministerrat seinen Widerstand gegen die Ausnahmeregelung  aufgeben, nachdem zunächst auch die Bundesregierung dagegen gestimmt hatte. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.