Bahr warnt vor Einheitsgesundheitswesen
In seinem Grußwort an die Delegierten bestätigte Bahr, dass der Gesetzgeber die Freiberuflichkeit der zahnärztlichen Tätigkeit "nicht leichtfertig aufgeben" werde. Sie sei auch für die Politik ein Garant für eine sichere Versorgung. Es gebe keine "Einheitspatienten", deshalb dürfe es auch keine "Einheitsversicherung" geben, warnte der Minister: "Der Patient darf nicht zum Bittsteller staatlich gelenkter Einheitsmedizin werden."
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz habe man diese Politik im Sinne von Versicherten und Morbiditätsentwicklung vorangetrieben. Hier mahnte Bahr zu gemeinsamen Entscheidungen der Selbstverwaltung, ohne dass Schiedsämter oder das Ministerium tätig werden müssten.
Charakter einer Autobahnvignette
Mit der aktuell beschlossenen Abschaffung der Praxisgebühr habe der Gesetzgeber einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie geleistet. Die Gebühr, die für die Zahnärzteschaft ohnehin nicht nötig war - hier gab es nie ein "Doctor-Hopping" -, habe auch in der allgemeinmedizinischen Versorgung keine Steuerungswirkung, sondern eher den Charakter einer "Autobahnvignette" entfaltet.
Als Herausforderung betrachtet der Gesundheitsminister, jetzt noch bestehende Versorgungslücken im Bereich von alten Menschen und von Menschen mit Behinderungen via VStG und Pflege-Neuausrichtungsgesetz endlich zu schließen.
Erneut verteidigte Bahr die GOZ-Novelle als Fortschritt "im Rahmen des Machbaren". Der Gesetzgeber habe den Zahnärzten die Öffnungsklausel und die "Bematisierung der GOZ" erspart und eine Verbesserung im Gesamtwert von 350 Millionen Euro eingebracht.
Abschluss Staatsexamen
Zum wiederholten Mal betonte der Minister, dass man "mit Hochdruck" an der überfälligen Verabschiedung einer Approbationsordnung arbeite, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Der Abschluss werde aber, so versicherte der Liberale, weiter über das Staatsexamen erfolgen.