Die KZBV zum Umgang mit Arztbewertungsportalen

Bewertungen ja – aber fair!

ck/pm
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Löschung von Einträgen auf Arztbewertungsportalen - und fordert einen kritischen Umgang mit solchen Anwendungen.

"Nur der gut informierte Patient kann sein Recht auf freie Zahnarztwahl gezielt und verantwortungsvoll ausüben", verdeutlicht der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. "Neben Informationen der Praxen können dafür auch Online-Bewertungsportale eine Hilfestellung sein."

"Portale können niemals verlässlich die Behandlungsqualität im klinischen Sinne messen!"

Die Grenzen solcher Plattformen müssten jedoch klar benannt werden, fordert Eßer: "Solche Portale können niemals verlässlich die Behandlungsqualität im klinischen Sinne messen und abbilden. Insbesondere aber ersetzen sie nicht den Aufbau einer persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt, die für eine gute Versorgung unerlässlich ist. Entscheidend ist auch, dass Bewertungen fair und sachlich erfolgen. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir das heutige Urteil, da es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt."

Dem BGH-Urteil war die Klage einer Kölner Dermatologin vorausgegangen, die bei dem Arztbewertungsportal jameda ihr Profil löschen lassen wollte. Die Portalbetreiber kam dieser Aufforderung aber nicht nach mit der Begründung, dass Patienten ein erhebliches Interesse an Informationen über ärztliche Dienstleistungen hätten, um von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können. Der BGH urteilte nun, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies war in diesem Verfahren der Fall.

Leitfaden für Bewertungsportale

Die KZBV hat gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen

www.kzbv.de/bewertungsportale.681.de.html

mit Qualitätsstandards für Bewertungsportale veröffentlicht. Nutzer können anhand der Kriterien die Qualität eines Angebots prüfen. Für Entwickler und Anbieter kann der Katalog dazu dienen, das jeweilige Portal zu optimieren. Die Kriterien beziehen sich unter anderem auf (datenschutz)rechtliche, inhaltliche und technische Aspekte. Wichtig sind zudem Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

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