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BMG plant Rx-Versandhandelsverbot

pr
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Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll in Deutschland verboten werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.

Der Referentenentwurf sieht vor, einen neuen Passus in das Arzneimittelgesetz aufzunehmen, wonach der Versandhandel mit Medikamenten erlaubt sein soll, die nicht unter die Verschreibungspflicht fallen. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr versendet werden dürfen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt die Gesetzesinitiative als richtigen Schritt.

BMG hält Boni für "nicht sachgerecht"

Das Ziel des Gesetzes sei, die bestehende Struktur der flächendeckenden und wohnortnahen  Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin zu gewährleisten. Gleichzeitig solle erreicht werden, dass die Steuerungsfunktion der sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen nicht durch den mit Boni verbundenen Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus anderen Staaten unterlaufen wird.

"In einem auf dem Sachleistungsprinzip beruhenden solidarisch finanzierten System der Gesundheitsversorgung sind Boni in Form von Bargeld oder Gutscheinen an Patientinnen und Patienten nicht sachgerecht", heißt es in dem Entwurf wörtlich. Deutschland wolle sich mit den Gesetzesplänen den 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union anschließen, die in ihrem nationalen Recht ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verankert haben.

Mit dem Gesetzesentwurf reagiert das BMG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2016, wonach die gesetzliche Festlegung eines einheitlichen Apothekerpreises für verschreibungspflichtige Medikamenten als Verstoß gegen EU-Recht gesehen wird. Bei der deutschen Gesetzgebung handelt es sich laut EuGH um eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien EU-Warenverkehrs. Eine Folge des EuGH-Urteils könnte sein, dass europäische Versandapotheken ihren Kunden Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente gewähren  - oder auch höhere Preise verlangen.

Gröhe befürchtet Wettbewerbsnachteile für deutsche Apotheken

Mit dem Verbot des Versandhandels will das Ministerium auch die Ungleichheit zwischen inländischen (Versand-)Apotheken und Versandapotheken im EU-Ausland beseitigen. Die sich aus dem EuGH-Urteil ergebende Rechtslage würde dem BMG zufolge zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil der inländischen Apotheken gegenüber den Versandapotheken mit Sitz im Ausland führen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf. Andernfalls drohe die Gefahr einer Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken, betont er in einem Brief an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Infolge des Urteils müsse auch mit einer Verschiebung der Marktanteile hin zu den Versandapotheken gerechnet werden.

Lauterbach: "Komplettes Verbot ist nicht angebracht"

Aus Sicht des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach ist ein komplettes Verbot des Versandhandels indes nicht angebracht. Für eine Wettbewerbsgefährdung und eine Bedrohung der Existenz von Apotheken sehe er keine Belege, schrieb er an die SPD-Bundestagsfraktion. Die wirtschaftliche Lage der meisten Apotheke sei gut, der Anteil des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten betrage weniger als 0,5 Prozent am Gesamtumsatz. Dennoch sei die Sorge der Apotheker teilweise nachvollziehbar. Als Lösung sieht Lauterbach eine Reform des Apothekerhonorars mit besserer Bezahlung der Beratungsleistung.

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