Bonpflicht? Für Zahnärzte nicht wirklich ein Thema!
Seit dem 1. Januar verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmer, ihren Kunden bei jedem Kauf einen Bon auszuhändigen. Egal, ob es sich um ein kleines Brötchen oder einen riesigen Flachbildschirm handelt. Auch Zahnärzte sind - allerdings nur rein theoretisch - von der Bonausgabepflicht betroffen.
Voraussetzung: eine Registrierkasse
Kristina Wogatzki, Sprecherin im Bundesfinanzministerium, erklärt: „Alle Unternehmer, die eine elektronische Registrierkasse haben, unterliegen der Bonpflicht. Dies ist unabhängig von Gewerbe und Beruf.“ Verkauft ein Zahnarzt in seiner Praxis also zum Beispiel Mundwasser oder eine elektrische Zahnbürste, ist er neuerdings verpflichtet, dem Patienten einen Bon auszuhändigen. Allerdings nur dann, wenn er auch bisher – vor dem 1. Januar – eine Registrierkasse betrieb.
Wer allerdings denkt, er könne seine Registrierkasse wegen der Bonpflicht wieder abschaffen, ist auf dem Holzweg: Jeder, der seit dem 1. Januar 2020 damit arbeitete, muss dies auch künftig tun. Bundesweit gibt es nur einige wenige Unternehmen, darunter kleine Bäcker und Imbiss-Betreiber, die auch weiterhin nicht der Bonpflicht unterliegen. Wer seine Buchhaltung bisher händisch abwickelte, darf dies indes auch künftig tun.
"Bon Bon balla balla"
Die Bild-Zeitung zog bereits in der ersten Januarwoche Bilanz: „Bon Bon balla balla“. Dem ist aus Sicht vieler Kunden nur wenig hinzuzufügen. Der Hintergrund: Mithilfe der Bonpflicht will der Gesetzgeber zum einen europäische Vorgaben umsetzen und zum anderen Steuerbetrug in allen Einzelhandelsbereichen unterbinden.
In den Apotheken sammeln sich seit dem 1. Januar die Bons, die ausgedruckt werden müssen und die niemand haben möchte. Unternehmer verschiedener Branchen präsentieren sich auf Social Media-Kanälen inmitten von Bergen unerwünschter Bons und erhalten viel Unterstützung und viele Likes.
Bäcker-Bons bis zum Mond und zurück
Den Anfang des Protests machten im vergangenen Dezember die Bäcker, die Kunden und Politik aufrüttelten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks rechnete vor: "Bundesweit produzieren über 11.000 Betriebe über fünf Milliarden Bons aus Papier. Das entspricht nur für das Bäckerhandwerk dem 25-fachen Erdumfang oder der zweieinhalbfachen Wegstrecke Erde-Mond."
Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) protestierte schon Ende vergangenen Jahres dagegen. "Die Bonpflicht ist bürokratisch, in Apotheken überflüssig und umweltschädlich obendrein", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des DAV. Und fügt hinzu: "Es ist doch widersinnig, einen Kassenbon für Kunden ausdrucken zu müssen, die ihn gar nicht wollen, nur um ihn anschließend datensicher entsorgen zu müssen. Jeder Kunde, der den Bon braucht oder will, bekommt ihn ohnehin."
Die Politik? Schweigt ...
Seit Wochen laufen Verbände gegen das häufig als „Bürokratie- und Umwelt-Wahnsinn“ bezeichnete Gesetz Sturm, anfangs gab es auch Reaktionen aus der Politik, die sind mittlerweile ein wenig eingeschlafen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor einigen Wochen: „Im gesamten Handel werden Milliarden zusätzlicher Bons gedruckt, die in den allermeisten Fällen direkt im Müll landen. Wir sollten daher als Bundesregierung handeln mit dem Ziel, die Belegausgabepflicht komplett abzuschaffen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion blieb unbeeindruckt und verwies darauf, dass die Regelung ein „verhältnismäßiges Mittel im Kampf gegen Steuersünder“ sei. Würde weitergemacht wie bisher, entgingen dem Staat Milliardensummen. Die FDP legte im Bundestag im vergangenen Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung vor.
Idealerweise werden sie geschreddert – der Müll bleibt
Viele Unternehmen können das Argument der möglichen Steuerhinterziehung nicht nachvollziehen. DAV-Vorsitzender Becker kritisiert: „Jede Apotheke in Deutschland ist heute schon vollends durchdigitalisiert. Von der Warenbestellung beim Großhandel bis zur Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen wird jeder Schritt elektronisch dokumentiert und bleibt überprüfbar. Da herrscht maximale Transparenz.“
Becker weiter: „Viele Patienten haben zudem Stammapotheken, die ihnen am Jahresende eine vollständige Übersicht aller geleisteten Zahlungen für die Steuer oder die Krankenkasse ausdrucken. Die Patienten wollen und brauchen nicht zusätzlich jedes Mal den Kassenzettel. Und diesen Wunsch müssen wir doch respektieren.“
Während der unerwünschte Bon aus dem Eisladen oder vom letzten Friseurbesuch relativ gefahrlos in die Mülltüte geworfen werden kann, gelten für Apotheken striktere Vorschriften: Da auf vielen Bons private Daten der Kunden – Name, Anschrift, Geburtsdatum, gekaufte Arzneimittel - zu finden sind, müssen diese vom Apotheker „datenschutzkonform“ vernichtet werden. Im Idealfall werden sie geschreddert – Müll- und Umweltbelastung bleiben.