Bundesregierung beschließt XL-Rettungspaket
Der Staat will mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro, Fonds, Soforthilfen und Krediten die deutsche Wirtschaft in der Coronakrise unterstützen. Sechs Jahre lang war der Bundeshaushalt ohne neue Schulden, nun beschloss das Kabinett einen Nachtragshaushalt.
Kabinett beschließt Nachtragshaushalt
Damit die finanzielle Hilfe in Milliardenhöhe schnell bei Familien, Mietern, Unternehmen, Beschäftigte und Selbstständigen ankommt, soll der Bundestag am Mittwoch den heute verkündeten Maßnahmen zustimmen. Danach soll der Bundesrat am Freitag mit seiner Zustimmung folgen.
Heute startet ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der KfW
Die heute gefassten Pläne im Detail: Kleine Unternehmen und Selbstständige wie zum Beispiel Künstler oder Pfleger sollen für die Dauer von drei Monaten direkte Zuschüsse von insgesamt bis zu 15.000 Euro bekommen. Die Bundesregierung plant dafür bis zu 50 Milliarden Euro ein. Auch Großunternehmen sollen, über einen Stabilisierungsfonds finanzielle Unterstützung bekommen - hierfür sind bis zu 400 Milliarden Euro Kreditgarantien vorgesehen. Notfalls soll der Staat sich auch an den Firmen beteiligen können, hierfür stehen 100 Milliarden Euro bereit. Heute startet ein unbegrenztes Sonderkreditprogramm der Förderbank KfW, darauf entfallen im Rahmen des Stabilisierungsfonds 100 Millionen Euro.
Für die Kurzarbeit sind erweiterte Regelungen geplant, dies soll Unternehmern ermöglichen, Beschäftigte leichter halten zu können, Arbeitslosigkeitsmeldungen sollen so vermieden werden. Beim Antrag auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn sie wegen der Auswirkungen der Coronakrise ihre Miete nicht bezahlen können.
Spahn: Drei Milliarden Euro für die Krankenhäuser
Auch das Gesundheitswesen ist vom Rettungspaket der Bundesregierung betroffen. In einer Pressekonferenz verkündete Spahn heute am frühen Nachmittag seine Pläne. Zahnärzte waren in seiner dreiviertelstündigen Pressekonferenz kein Thema. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ (bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats) werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (bedarf der Zustimmung des Bundesrats) soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden.
Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro unterstützt werden. Zudem soll der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommen. Spahn sagte heute: „Ärzte, Pflegekräfte – alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir die Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.“
Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird angezapft
So soll es in der Praxis aussehen: Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt.
50.000 Euro für jedes extra Intensivbett
Krankenhäuser erhalten einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Die Kosten dafür werden ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Darüber hinaus sollen die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten zahlen.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Der sogenannte "vorläufige Pflegeentgeltwert" wird auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Krankenhäuser verbessern und zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.
Spahn will mehr Befugnisse für das BMG
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm per Telefonschalte an der Kabinettssitzung teil, seit gestern Abend befindet sie sich in Quarantäne in ihrer Berliner Wohnung. Sonntagabend hatte sich herausgestellt, dass ein Arzt, der sie am Freitag gegen Pneumokokken geimpft hatte, positiv auf das Coronavirus getestet wurde.