Bundestag debattiert Ärztekorruption
Die Bundesratsinitiative von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gegen Ärztekorruption soll im Bundestag diskutiert werden. Das empfahlen der Rechtsausschuss sowie der Gesundheits- und der Innenausschuss des Bundesrates, wie das Justizministerium in Schwerin am Dienstag mitteilte
Korruption im Gesundheitswesen soll als Straftat gelten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgeführt wird. Wer medizinische Leistungen verordnet, weil er sich davon einen Vorteil verspricht, soll eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fälle von bis zu fünf Jahren bekommen können.
SGB oder StGB?
Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wollen mit ihrem Gesetzentwurf eine Lücke im Strafgesetzbuch schließen, die der Bundesgerichtshof kritisiert hatte. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) sagte, ein neuer Paragraf 299a im Strafgesetzbuch sei ein gutes Instrument, um das hochsensible Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten zu stärken. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will hingegen schärfere Anti-Korruptionsregeln nur im Sozialgesetzbuch verankern.