BZÄK sieht Patientenschutz in Gefahr
Um den Patienten- und Verbraucherschutz zu gewährleisten, legen Vorschriften fest, mit welcher Qualifikation bestimmte Berufe ausgeübt werden dürfen - zum Beispiel der Arztberuf. Die Europäische Kommission hat am 10. Januar mehrere Gesetzgebungsvorschläge zur Belebung der Konjunktur des Europäischen Binnenmarktes präsentiert, mit dem Ziel, die aus ihrer Sicht „überflüssige nationale Regulierung" verhindern. Darunter befindet sich auch eine Prüfung der „Verhältnismäßigkeit“ von Berufsregeln. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisierte diesen Vorstoß der Brüsseler Behörde massiv.
Unter Generalverdacht, "Wirtschaftsbremser" zu sein
„Die Kommission stellt berufliche Regulierung unter den Generalverdacht, „Wirtschaftsbremser“ zu sein", rügte BZÄK- Präsident Dr. Peter Engel. „Dieser Weg ist falsch. Die Ökonomie kann nicht der entscheidende Maßstab für nationales Berufsrecht sein. Berufsregeln dienen vielmehr dem Patienten- und Verbraucherschutz sowie der Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus. Es ist unverständlich, dass patientenschützende Regeln aufgeweicht werden sollen.“
Der als Proportionalitätstest bezeichnete Richtlinienentwurf beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber: Bevor das bestehende Berufsrecht geändert wird, soll er anhand vordefinierter Kriterien prüfen, ob die Regulierung verhältnismäßig ist. Erfasst sind dabei alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe. „Der Test ist äußerst kompliziert und höchst bürokratisch“, betont Engel, „das Europäische Parlament und die im Rat versammelten Mitgliedstaaten sind gefordert, hier dringend Korrekturen vorzunehmen."