Corona-Hygienepauschale wird bis Herbst verlängert
Das von ihnen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung damit um zwei Monate aus. Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten der Corona-Krise etwas abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten beziehungsweise gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.
Die Preise für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel sind weiterhin exorbitant hoch
Die infolge der Pandemie exorbitant gestiegenen Preise für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel seien mit dem Niveau vor der Krise nach wie vor nicht ansatzweise zu vergleichen, teilt die BZÄK mit. Sie rechnet auf absehbare Zeit nicht mit signifikanten Preisrückgängen, da durch den weltweiten Bedarf ein riesiger Markt entstanden sei und die Preise damit auch nicht mehr in der ursprünglichen Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet würden.
„Um das Risiko einer Coronavirus-Übertragung soweit wie möglich zu minimieren, sorgen Zahnärzte mit einem hohen und kostenintensiven Hygieneaufwand für den Schutz ihrer Patienten und Mitarbeiter", betont BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Mit ihrer schnellen und unbürokratischen Verlängerung der Hygienepauschale helfen BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe den Praxen bei ihrem hohen Aufwand und demonstrieren eindrucksvoll, dass das System jenseits der GKV funktioniert."
Auch wenn es gelungen sei, die pandemische Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, seien die Infektionsgefahr und damit die Notwendigkeit zur Wachsamkeit unvermindert hoch, verdeutlicht Engel: "Die abflachende Infektionskurve ist für die Zahnärzte kein Anlass, ihren Hygieneaufwand zurückzufahren, sie ist vielmehr Ansporn, das offensichtlich Bewährte fortzuführen."
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen
Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen