Bundeszahnärztekammer

Corona-Hygienepauschale wird erneut verlängert!

ck/pm
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine weitere Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis zum 30. September verständigt.

Die Pauschale kann somit weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 30. September 2021.

Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

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