CSU fordert Abschaffung der Externen Validierung für Hygienegeräte in Praxen
Am vergangenen Freitag und Samstag trafen sich Politikerinnen und Politiker der CSU zu ihrem diesjährigen Parteitag in München. Dort war auch die BZÄK mit einem Stand vertreten. Dabei ergab sich ein Gespräch mit der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach. Dabei schilderten BZÄK-Vertreter der Ministerin die Situation der Zahnarztpraxen, die unter überbordender Bürokratie leiden.
In der Folge griff der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis der CSU (GPA) auf seiner Website eine der Hauptforderungen der BZÄK auf, um die Zahnarztpraxen von Bürokratie zu entlasten. Als aktuelle „Botschaft der Woche“ platzierte der Arbeitskreis die Aufforderung „Pflicht zur Externen Validierung für Hygienegeräte in den Zahnarztpraxen abschaffen!“.
Arbeitskreis kritisiert „unnötige und teure bürokratische Belastung der Praxen"
In seiner Erläuterung informiert der GPA, dass es bei der Medizinprodukteaufbereitung in den Praxen umfangreiche interne Validierungsprozesse gibt. Nach § 8 Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung seien Zahnarztpraxen verpflichtet, die Prozesse der Hygienegeräte wie Sterilisator und RDG regelmäßig zu validieren. „Die zusätzliche externe Validierung von Kleinsterilisatoren und Thermodesinfektoren, die ohnehin die Prozesse überwachen und bei Abweichungen Warnmeldungen geben, ist eine unnötige und teure bürokratische Belastung der Praxen!“, kritisiert der GPA.



