Cyberangriff: Kammergericht Berlin hat IT-Totalschaden
Die Gefährlichkeit ergibt sich nach dem Gutachten daraus, dass der Angreifer in der Lage gewesen wäre, alle Gerichtsdaten entweder zu zerstören oder sich anzueignen.
Die Gefährlichkeit ergibt sich nach dem Gutachten daraus, dass der Angreifer in der Lage gewesen wäre, alle Gerichtsdaten entweder zu zerstören oder sich anzueignen.