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Die Französische Zahnärztekammer zum Umgang mit Dentalketten

„Der alarmierendste Punkt ist die illegale Ausübung des Berufs!“

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Politik
Warum kommt es trotz verschärfter Gesetze immer noch zu Betrügereien in den Dentalketten und -zentren – und was sind die Folgen? Wir haben Dr. Alain Durand, Präsident der Französischen Zahnärztekammer, und seine Vize Dr. Françoise Gaillard-Fourcade gefragt.

Frankreich hat seit drei Jahren ein ­Gesetz zur Regulierung der Dentalketten: Das am 20. Mai 2023 in Kraft getretene „Khattabi-Gesetz“ soll die missbräuchlichen Geschäftspraktiken in der Augen- und in der Zahnheilkunde beenden, die Qualität der Versorgung wiederherstellen und die Patienten vor derartigen Auswüchsen schützen. Sind Sie mit den Regelungen zufrieden?

Dr. Alain Durand und Dr. ­Françoise Gaillard-Fourcade: Unsere Bilanz fällt gemischt aus. Wir begrüßen die konkreten Fortschritte durch dieses Gesetz, das wesentliche Schutzmechanismen wiederhergestellt hat, die wir seit Langem gefordert haben: Erstens die Wiedereinführung der Genehmigung durch die regionalen Gesundheitsbehörden ARS für jede Eröffnung eines Zentrums; zweitens die verstärkte Kontrolle der Führungskräfte auf Interessenkonflikte und drittens die gestärkte Rolle der Kammer bei der Überprüfung der Verträge und Diplome der in den Zentren angestellten Zahnärzte.

Trotz dieser Instrumente sind wir jedoch der Ansicht, dass der Rahmen nach wie vor nicht ausreicht, um die Missstände in solchen zahnmedizinischen Zentren einzudämmen, deren Vereinsstruktur lediglich als Fassade für aggressive kommerzielle Interessen dient. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird gleich durch mehrere gravierende Mängel eingeschränkt:

  • mangelnde Fachkompetenz der ARS: Den ARS fehlt es an Zahnärzten in ihren Reihen. Ohne diese fachliche Expertise bleibt die Prüfung von Gesundheitsprojekten bei der Zulassung zu administrativ und es ermöglicht es nicht, abweichende, risikobehaftete Geschäftsmodelle zu erkennen.

  • fehlende Vor-Ort-Kontrollen durch die Kammern:Derzeit erlaubt der gesetzliche Rahmen den Kammern nicht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Qualität und Sicherheit der Versorgung (Hygienebedingungen usw.) in den zahnmedizinischen Gesundheitszentren zu überprüfen.

  • unzureichende Kontrolle der Zoneneinteilungen: Zudem wurden die zahnmedizinischen Versorgungszentren, die ursprünglich geschaffen wurden, um den Zugang zur Versorgung in unterversorgten Gebieten zu fördern, überwiegend in überversorgten Gebieten mit hohem Rentabilitätspotenzial angesiedelt. Obwohl die Vorschriften zur Zoneneinteilung seit einem Jahr auch für zahnmedizinische Zentren gelten, um deren Ansiedlung zu regulieren, stellen wir fest, dass die Kriterien im Rahmen dieser Zoneneinteilung kaum oder nur unzureichend kontrolliert werden.

Woran liegt es, dass es in den Ketten noch immer zu Fehlbehandlungen und Betrügereien kommt? Wieso bekommt man das Problem nicht in den Griff?

Das Hauptproblem liegt in der Diskrepanz zwischen dem Gesetz und dessen Überwachung: Den ARS, den Aufsichtsbehörden, fehlen die personellen und materiellen Ressourcen, um systematische Kontrollen vor Ort durchzuführen. Auch den Krankenkassen fehlen die personellen und materiellen Mittel zur Überprüfung der Abrechnungen.

Unter dem Deckmantel der Gesundheitsversorgung konzentrieren sich bestimmte zahnmedizinische Zentren auf Behandlungen mit hohem Mehrwert wie – Implantologie oder Zahnersatz – auf Kosten der konservativen Zahnheilkunde oder der Prävention und damit zum Nachteil des Patienten. Und diese Zentren setzen aggressive – eigentlich verbotene Werbestrategien ein – die auf besonders lukrative Behandlungen abzielen.

Dieses Streben nach Profit führt zwangsläufig zu Überbehandlungen, unangemessener Versorgung und massivem Betrug zulasten der Sozialversicherung. Diese Einrichtungen kommen ihren Verpflichtungen zur Grundversorgung (konservative Behandlungen, Prävention) nicht nach und vernachlässigen erstattungsfähige Leistungen zugunsten von Leistungen mit frei festgelegten Honoraren.

Ein Problem ist auch, dass oft junge – schlecht ausgebildete – Absolventen aus Drittstaaten in den Ketten arbeiten. Was passiert dort hinter den Kulissen?

Wir haben den Eindruck, dass bestimmte Zentren direkt an den Universitäten rekrutieren. Die Problematik der Ausbildung von Zahnärzten aus Drittländern ist eine Realität, doch der für die Zahnärztekammer alarmierendste Punkt betrifft die illegale Ausübung des Berufs in bestimmten regelwidrigen Zentren, in denen wir die Anwesenheit von Zahnärzten feststellen, die in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union ihren Abschluss erworben haben, aber nicht im Verzeichnis der Zahnärztekammer in Frankreich eingetragen sind und ohne jegliche berufsständische Kontrolle ­praktizieren.

Diese Situation stellt ein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit dar. Obwohl das Gesetz nun die eindeutige Identifizierung des Zahnarztes in zahnmedizinischen Zentren vorschreibt, stellen wir fest, dass die Aufsichtsbehörden diesbezüglich keine Kontrollen durchführen.

Was muss aus Ihrer Sicht getan werden, um die Missstände zu beheben?

Die Zahnärztekammer empfiehlt mehrere Maßnahmen:

  • die Intensivierung der Kontrollen durch die Krankenkassen, um mit einer verstärkten Überwachung der Abrechnungen, Betrugsfälle in Echtzeit aufzudecken;

  • die Intensivierung der Kontrollen durch die regionalen Gesundheitsbehörden, um die Einhaltung der Qualität und Sicherheit der Versorgung in den Gesundheitszentren zu überwachen;

  • sowie die Möglichkeit der Kontrolle von Gesundheitszentren durch die Kammern.

Letztlich stellen wir zahlreiche Fälle von plötzlichen Schließungen von Zentren fest, sei es aufgrund von Insolvenzverfahren (gerichtliche Liquidation), sei es infolge der Aufhebung von Verträgen mit den Krankenkassen (aufgrund von Betrugsfällen) oder infolge von Suspendierungs- und Schließungsmaßnahmen durch die regionalen Gesundheitsbehörden ARS, insbesondere aufgrund von Hygieneproblemen.

Diese Schließungen lassen Tausende von Patienten in absoluter Not zurück, wobei es ihnen oft unmöglich ist, ihre Krankenakte zurückzuerhalten, und die Kontinuität der Versorgung abrupt unterbrochen wird.

Fazit: Um diese Probleme zu beheben, wünscht sich der CNOCD von den Behörden eine Aufstockung der personellen und materiellen Ressourcen der ARS und der Krankenkassen zur Durchführung von Kontrollen; Kontrollbefugnisse für die Kammer, um Besuche in den zahnmedizinischen Gesundheitszentren durchzuführen; sowie die Gewährleistung des Schutzes der Krankenakten im Falle einer Schließung der Zentren.

So war das Khattabi-Gesetz eine mit Spannung erwartete Maßnahme, die zahlreiche Fortschritte ermöglicht hat. Doch müsste der Staat den Behörden und der Kammer die Mittel an die Hand geben, um den Missständen in jenen Gesundheitszentren ein Ende zu setzen, die mehr an Rentabilität als an Ethik interessiert sind.

Das Gespräch führte Claudia Kluckhuhn.

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