Investition gegen Evidenz-Defizit

DGZMK unterstützt Forschungsförderung mit 300.000 Euro

nb/pm
Zahnmedizin
Dem "in vielen Bereichen der Zahnmedizin noch vorherrschenden Evidenz-Defizit" möchte die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) durch einen neuen Ansatz der Forschungsförderung begegnen - und investiert 300.000 Euro.

Ziel der DGZMK ist es, die klinische Forschung in der Zahnmedizin und deren Ergebnistransfer zu stärken: "Es sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu einer bedarfsgerechten Zahnmedizin einer sich verändernden Gesellschaft generiert werden", heißt es in einer Mitteilung. Hierzu soll exzellente "patientenzentrierte und transferorientierte klinische Forschung" gefördert werden.

Bevorzugt gefördert werden laut DGZMK multizentrische klinische Studien zu zentralen Fragestellungen in der Zahnmedizin. Gefördert werden ein oder auch mehrere Projekte mit einer maximalen Gesamtsumme in Höhe von 300.000 Euro. 

Zu den Bedingungen schreibt die DGZMK: "Die hier zu fördernden Studien sind in der Regel als randomisiert-kontrollierte Studien mit angemessener Fallzahl durchzuführen. In limitiertem Umfang können auch andere methodisch hochwertige Interventionsstudien gefördert werden, im Rahmen derer von einem multizentrischen/randomisiert-kontrollierten Ansatz abgewichen werden muss. Die Beschreibung des Projekts muss sowohl den theoretischen Hintergrund der geplanten Maßnahmen als auch die bereits vorliegenden Erkenntnisse herausarbeiten. Die Resultate der eingereichten Studien müssen in die zahnärztliche Praxis transferierbar sein." Die Antragsteller müssten zudem durch einschlägige Vorarbeiten in der klinischen Forschung ausgewiesen sein.

Voraussetzung: Hohe Qualität der Methodik

Fundamentale Voraussetzung für eine Förderung durch die DGZMK sei außerdem eine hohe Qualität der Methodik der beantragten Studie: "Eine Einbindung begleitender methodologischer Expertise ist sicherzustellen", betont die DGZMK. "Werden multizentrische Studien beantragt, sind neben einem Projektmanagement auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung Voraussetzung. Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden."

Gefördert werden "bevorzugt junge Wissenschaftler/-innen, die nicht Direktorinnen oder Direktoren bzw. Leiterinnen oder Leiter einer Einrichtung sind". Die fachliche Begutachtung der Anträge und die Beurteilung der Förderungswürdigkeit der Anträge erfolgt in Anlehnung an die DFG-Kriterien in einem Peer-Review-Verfahren durch mindestens zwei Fachgutachter. Die Fachgutachter werden themenbezogen vom Vorstand der DGZMK eingesetzt.

Jetzt bewerben: Antragsfrist endet am 30. August 2018

Um die Qualität und Originalität des zu fördernden Projektes beurteilen zu können, sollten die eingereichten Unterlagen Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Titel des Forschungsprojekts, Stand der Forschung

  • Antragsteller (Name, Vorname, akademischer Grad, Adresse, Telefon, E-Mail)

  • Antragszeitraum und gewünschter Beginn der Förderung

  • Zusammenfassung des Projektes

  • Stand der Forschung

  • Eigene Vorarbeiten

  • Ziele

  • Arbeitsprogramm

  • Personalbedarf: Bei der Beantragung von Personalkosten muss der genaue Personalbedarf angegeben und dem Arbeitsprogramm auch chronologisch eindeutig zugeordnet werden.

  • Wissenschaftliche Geräte: Angabe der für das Projekt vorgesehenen wissenschaftlichen Geräte mit Begründung und Kostenvoranschlag

  • Verbrauchsmaterial

  • Reisekosten (werden von der DGZMK in der Regel nicht gefördert).

Der Antrag sollte laut DGZMK einen Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten. Er muss zudem eine Erklärung enthalten, dass die Fördergrundsätze und die mit der Antragstellung eingegangenen Verpflichtungen anerkannt werden. Den Anträgen ist der wissenschaftliche Lebenslauf des Antragstellers beizulegen. Universitäre Anträge sind von den Direktorinnen oder Direktoren bzw. Leiterinnen oder Leitern der Einrichtung gegenzuzeichnen.

Die Anträge und die späteren Ergebnisse müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sie sind in elektronischer Form einzureichen an:

Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)Frau Petra Schattendgzmk@dgzmk.deLiesegangstr. 17a40211 DüsseldorfStichwort „Klinische Studie“

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf der Webseite der DGZMK.

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