"Die Zahnärzteschaft gehört ins Präventionsforum"
„Damit wird die zahnmedizinische Prävention dieser vulnerablen Gruppen endlich nachhaltig verbessert", erklärt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Die Forderung nach besseren Prophylaxeleistungen für Menschen mit Behinderung besteht von Seiten der Zahnärzteschaft seit vielen Jahren.“
Der Entwurf des Präventionsgesetzes enthält nach Auffassung der BZÄK zwar gute Ansätze, allerdings seien die darin festgelegten Maßnahmen speziell bei Kleinkindern noch nicht ausreichend. „Unsere Forderung für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren mittels einer Änderung von § 26, SGB V, bleibt bestehen. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen müssen ab dem 6. Lebensmonat in der Vernetzung mit den ärztlichen Kinderuntersuchungen eingeführt werden“, erläutert BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Dazu sei es notwendig, dass die Zahnärzteschaft im Präventionsforum vertreten ist.
Bereits 2010 hatte die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in ihrem Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung geworben. 2013 wurde das Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ vorgelegt.Die Präventionskonzepte von BZÄK und KZBV finden Siehier.