Diese Fragen werden dem RKI am häufigsten gestellt!
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1. Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der Corona-Pandemie
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Eine Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor der Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Erreger oder der Erkrankung an CoVid-19. Aber die Impfung ist sinnvoll für alle, die ein erhöhtes Risiko haben, eine schwere Lungenentzündung zu bekommen, wie immunschwache und ältere Menschen (ab 60 Jahren, mindestens mit 70 Jahren) sowie Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre, lautet die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Denn die Impfung schützt im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus vor einer bakteriellen Superinfektion, ausgelöst durch Pneumokokken und kann somit eine zusätzliche Belastung für das Immunsystem und Komplikationen während der Erkrankung senken. Grundsätzlich ist die Pneumokokken-Impfung keine Massenimpfung und wird vor allem den oben genannten Risikogruppen verabreicht. Die Impfquote liegt dort allerdings nur bei 50 Prozent.
Aufgrund der bislang geringeren Nachfrage, kommt es jetzt während der Corona-Pandemie zu akuten Lieferengpässen. Die Impfung wird vermehrt nachgefragt und ist zunächst gefährdeten Patienten vorbehalten, teilt das RKI mit. Patienten sollten telefonisch mit dem Arzt abklären, ob und wann sie sich impfen lassen können, um nicht unnötig in die Praxis zu kommen.
2. Sollte man sich im Falle einer Atemwegserkrankung testen lassen, selbst bei leichten Symptomen?
Das RKI rät aktuell zu einer Testung, wenn man sich in einem der Risikogebiete aufgehalten hat, Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2 Ansteckung hatte und grundsätzlich dann, wenn man an einer Vorerkrankung leidet. Auch ist eine Testung angebracht, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, bei der man Kontakt mit stärker gefährdeten Menschen hat, wie im Gesundheitsbereich oder in der Altenpflege.
Um die Test-Kapazitäten und die der Ärzte und Labore nicht unnötig zu strapazieren, wird eine pauschale Testung aller, die nur leichte Symptome aufweisen, derzeit nicht umgesetzt, meldet das RKI.
3. Welche Desinfektionsmittel eignen sich zuverlässig beim Coronavirus SARS-CoV-2?
Desinfektionsmittel werden aufgrund des Mehrverbrauchs während der Pandemie knapp, sind jedoch unverzichtbares Schutzmittel. Das RKI antwortet auf die Frage, dass die Wirkung eines Desinfektionsmittels mindestens "begrenzt viruzid", "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" sein muss. Das heißt, wirksam gegen behüllte Viren - zu deren Gruppe das Coronavirus gehört.
Für die Desinfektion der Hände empfiehlt das RKI unter anderem Isopropanol 70 Vol. Prozent (Propanol-2 70 Prozent (V/V)) mit einer Einwirkzeit von 30 Sekunden und veröffentlichthier in einer Stellungnahme die Virusinaktivierung.
Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. gibtkonkrete Hinweise zur Wirksamkeit von Händedesinfektionsmittelnwährend der Pandemie.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bildet dieAusnahmeregelung zur eigenen Herstellung von Desinfektionsmittelnwährend des Engpasses ab.
4. Wann ist eine Laboruntersuchung notwendig?
Bei begründeten Verdachtsfällen auf SARS-CoV-2 muss unverzüglich eine Laboruntersuchung durchgeführt werden. Und zwar dann, wenn die bekannten Krankheitssymptome auftreten und generell bei allen Personen, die Anzeichen auf eine virale Pneumonie zeigen – unabhängig vom Alter. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten, sollten sich inzwischen auch direkt testen lassen.
5. Wie wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch nachgewiesen?
Für die Feststellung einer akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2 ist der direkte Erregernachweis ausschlaggebend. Das Virusgenom wird über hoch-sensitive, molekulare Testsysteme nachgewiesen ( real-time PCR ). Die reine Testzeit beträgt etwa 4 bis 5 Stunden. Von Probenentnahme bis Ergebnismitteilung vergehen in der Regel 24 bis 48 Stunden.
In der frühen Phase sind Abstriche aus den oberen Atemwegen besonders als Probenmaterial geeignet (Rachenabstriche beziehungsweise
Nasopharyngealabstriche). In späteren Phasen können außerdem Sekrete aus den unteren Atemwegen (etwa Sputumproben) zur Untersuchung genutzt werden. Weitere Informationen zur Testung finden Sie https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html - "RichTextIntLink Basepage" "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" .
Der Nachweis von SARS-CoV-2 im Stuhl kann unter Umständen
auch noch längere Zeit nach Beginn der Symptome erfolgen, sagt aber allein nichts darüber aus, wie ansteckend ein Patient ist. Zur Ergänzung der molekularen Diagnostik sollte bei schweren Krankheitsverläufen auch eine radiologische/bildgebende Diagnostik erfolgen.
Für Forschungszwecke spielt die Virusanzucht in Zellkultursystemen eine große Rolle. Sie setzt sowohl eine besondere Expertise als auch dafür ausgelegte Labore voraus (in Deutschland ein Labor der Sicherheitsstufe 3). Ein Test auf SARS-CoV-2 spezifische Antikörper im Blut/Serum kann für epidemiologische Fragestellungen sinnvoll sein. Aktuell sind diese Tests noch in der Entwicklung bzw. Zulassungsphase, sie stehen noch nicht zur Verfügung. Unabhängig davon spielen sie für die Akutdiagnostik keine Rolle, da zwischen Beginn der Symptomatik und der Nachweisbarkeit spezifischer Antikörpern circa 7 Tage vergehen (in Einzelfällen auch mehr).