Kultusministerkonferenz

Diskussion um Stellenwert der Abiturnote zieht sich

nb/pm
Den Kultusministern der Länder läuft die Zeit davon: Bis Ende 2018 sollen sie einen neuen Staatsvertrag für ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren für das Medizinstudium vereinbaren. Von einer Lösung scheinen sie jedoch weit entfernt - und die Uhr tickt.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte auf ihrer Sitzung am 12. Oktober die Vereinbarung von Eckpunkten für einen neuen Staatsvertrag für das Zulassungsverfahren auf der Tagesordnung - Ergebnisse dieser Sitzung wurden jedoch noch nicht bekanntgegeben. Medienberichten zufolge sind sich die Länder nicht einig, in welchem Umfang die Abiturnote künftig berücksichtigt werden soll.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) betrachte dies mit Sorge, heißt es in einer Mitteilung des Verbands: "Wenn ein neues Zulassungsverfahren durch alle Universitäten bis Ende 2019 rechtssicher umgesetzt sein soll, muss der neue Staatsvertrag noch in diesem Jahr ausgehandelt sein. Nur dann können alle 16 Landesparlamente diesen fristgerecht verabschieden."

MFT: "Auch die Bewerber brauchen endlich Klarheit über das zukünftige Zulasungsverfahren"

Auch für die zukünftigen Bewerber müsse endlich Klarheit über die zukünftigen Verfahren und Kriterien herrschen, betont der MFT. Dabei dürfe der Streit um den Umfang einer Abiturbestenquote nicht zulasten der Auswahlverfahren der Hochschulen gehen.

"Die einzelnen Quoten müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen", mahnt Frank Wissing, MFT-Generalsekretär. "Eine Überbetonung der reinen Abiturnote verringert die Möglichkeiten für die Fakultäten, individualisierte Auswahlverfahren unter Hinzunahme weiterer Kriterien zu gestalten."

Der MFT und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) hatten bereits im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Vorschlag zur Neugestaltung des Auswahlverfahrens vorgelegt, der auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des NC-Urteils entspricht.

Das wollen die Fakultäten und Medizinstudierdenen

  • Abiturnote (max. 40 Punkte):Das Notenspektrum des bestandenen Abiturs sollte linear über die Punkteskala abgebildet werden. So bleibt die Abiturnote weiterhin ein maßgebliches Auswahlkriterium.

  • Studierfähigkeitstest (max. 40 Punkte):Ein solcher Test muss zu einem großen Teil auch nichtschulisches Wissen und Fähigkeiten testen. Eine Weiterentwicklung der in Deutschland bereits etablierten Tests TMS (Test für Medizinische Studiengänge) und HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest) soll angestrebt werden. Die Punkteskala sollte nichtlinear abgebildet werden (mittleres Testergebnis: 0 Punkte; oberste 99% Perzentile: 40 Punkte). Der Test soll deutschlandweit angeboten werden.

  • Berufspraktische Erfahrung in einem medizinnahen Bereich oder ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst (max. 10 Punkte):Die Höchstzahl von 10 Punkten soll für eine Tätigkeit von 12 Monaten vergeben werden. Längere Zeiten sollten nicht berücksichtigt werden, um nicht in Konkurrenz mit anderen Ausbildungsberufen zu treten.

  • Situational Judgement Test (SJT) (max. 10 Punkte):Hier soll insbesondere aufgaben- und kontextbezogenes Wissen und soziale Kompetenz getestet werden.

aushttps://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/uploads/2018/03/neues-Zulassungsverfahren-nach-BVerfG-MFT-bvmd_final.pdf - external-link-new-window

Der Medizinische Fakultätentag ist der Dachverband der Medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten Deutschlands. Sie verantworten in über 70 verschiedenen Studiengängen die Ausbildung von rund 93.000 Studierenden der Human- und Zahnmedizin sowie der Gesundheitswissenschaften.

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