eGk wird zum Regelfall

mg/pm
Mit Jahresbeginn ist die elektronische Gesund­heitskarte der einzige gültige und offizielle Versicherungsnachweis - trotzdem gibt es eine Übergangsfrist bis September.

Seit 1. Januar muss bei einem Arztbesuch die elektronische Gesundheitskarte (eGk) vorgelegt werden. Die seit 1995 ausgegebenen Krankenversicherten­karten haben ihre Gültigkeit verloren. Betroffen davon sind rund 70 Millionen gesetzlich Kranken­versicherte.

Wer die eGk noch nicht hat, wird aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Sonst kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen. Spätestens Ende September wird die Abrechnung über die alte Versichertenkarte dann nicht mehr möglich sein.

Derzeit haben nach der Mitteilung des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 95 Prozent der Versicherten die eGk.

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