Bundesrat berät über Initiative zur Patientenorientierung

Eine Bürokratielast weniger: Der Patientenbrief kommt nicht!

pr/KZBV
Ein Antrag auf mehr Patientenorientierung ist im Bundesrat gescheitert. Damit ist auch das Ansinnen vom Tisch, nach jeder Behandlung einen Patientenbrief einzuführen. Die Begründung für die Ablehnung: zu viel Bürokratieaufwand!

Die SPD-geführten Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, die Patientenorientierung zu einer Leitidee im deutschen Gesundheitswesen zu machen. Eine wesentliche Forderung dabei: die Einführung eines leicht verständlichen Patientenbriefs nach jeder stationären und ambulanten Behandlung - mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung.

Der Antrag verpasste im Bundesrat sehr deutlich eine Mehrheit. Die Antragsteller hatten einen Beschluss aufgegriffen, der zuvor auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von 2018 gefasst wurde. Die GMK hatte sich damals für eine patientenorientierte Gesundheitspolitik ausgesprochen.

Der Bundesrat ist auch nicht den entsprechenden Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschusses gefolgt. Auch im Finanzausschuss, der an dem Verfahren beteiligten war, kam keine Empfehlung zustande. Das Scheitern der Initiative im Bundesrat beruhte auf einer breiten Ablehnung der B-Länder (CDU-geführt), die A-Länder (SPD-geführt) unterstützten diese.

Die inhaltlichen Bedenken, die zur Ablehnung der Initiative führten, bezogen sich auf den zu erwartenden zusätzlichen Bürokratieaufwand beim Patientenbrief, aber auch auf die Finanzierung eines Patientenentschädigungsfonds.

Diese Punkte hat der Bundesrat mit Mehrheit abgelehnt:

  • Im Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte von Patienten weiter zu stärken und Patientenorientierung zu einer Leitidee im deutschen Gesundheitswesen zu machen.

  • Ein Teil davon war für die Antragsteller die verständliche Aufklärung. Dazu hieß es in dem Antrag: "Patientinnen und Patienten können Informationen aus dem Gespräch mit den Behandelnden besser behalten und verarbeiten, wenn sie diese nicht nur mündlich, sondern auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen. Jede Patientin beziehungsweise jeder Patient sollte nach jeder stationären Behandlung einen Patientenbrief erhalten. Auch ambulante Patientinnen und Patienten sollten nach einer Untersuchung mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung einen Patientenbrief erhalten, der über die Diagnose, die Behandlung, Einnahme von Medikamenten und angemessenes Gesundheitsverhalten aufklärt. Zur Vermeidung aufwändiger Bürokratie sollte geprüft werden, wie IT-Systeme für die Informationsdarstellung verwendet werden kann."

  • Die Beteiligung von Patienten sollte strukturell in allen Gremien des Gesundheitswesens weiter gestärkt werden.

  • Für Schäden in Härtefällen sollte ein Patientenentschädigungsfonds eingerichtet werden.

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