Erleichterungen für Privatpatienten
Die verabschiedete Gesetzesnovelle sieht unter anderem eine Verlängerung der Kündigungsfristen vor, um den Versicherungswechsel zu erleichtern. Zudem kann ein Selbstbehalt in solchen Fällen gekündigt werden, in denen er keine Beitragssenkung für den Betroffenen zur Folge hat.
Ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz, damit der Patient frühzeitig weiß, ob die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.