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Koalition findet Kompromiss

Bundeskabinett bringt Zuckergetränkesteuer auf den Weg

Viele Softdrinks und andere gesüßte Getränke sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Juli 2027 deutlich teurer werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett diese Woche verabschiedet. MSM - stock.adobe.com
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Politik
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Nun also doch: Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2027 soll demnach ein Zwei-Stufen-Modell gelten.

Geplant ist ein vom Zuckergehalt abhängiger Steuertarif:

  • Stufe eins gilt bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter. Darauf fallen 26 Cent je Liter an.

  • Stufe zwei greift ab 8 Gramm pro 100 Milliliter und wird mit 32 Cent je Liter besteuert.

Mithilfe der beschlossenen Verbrauchsteuer wolle man den Zuckerkonsum und das Risiko für dadurch verursachte Erkrankungen wie beispielsweise Karies eindämmen und die auf etwa 2,1 Milliarden Euro geschätzten jährlichen Versorgungskosten durch den erhöhten Konsum von gezuckerten Getränken für das Gesundheitssystem senken, hieß es aus Regierungskreisen.

Was wird besteuert – und was nicht?

Die geplante Zuckergetränkesteuer soll Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz erfassen. „Auch zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate, die für die Zubereitung von Getränken bestimmt sind und die an die Gastronomie oder Verbraucherinnen und Verbraucher geliefert werden (zum Beispiel Postmix-Konzentrate, Sirup für Trinkwassersprudler), sollen unter die Steuer fallen“, erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF).

Nicht betroffen sind laut Formulierungshilfe alkoholhaltige Getränke. Begründung: Sie unterliegen bereits einer anderen Verbrauchsteuer. Auch entsprechende alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreie Weine, Fruchtweine, Schaumweine sowie alkoholfreie Biere, Liköre und Cocktails sowie Mischgetränke auf dieser Basis sollen ausgenommen werden. Die Herausnahme der alkoholfreien Alternativen erfolgt mit Blick auf die Alkoholprävention, heißt es in der Formulierungshilfe: „Dadurch soll vermieden werden, dass alkoholfreie Alternativen teurer werden als die alkoholischen Varianten.“

Zudem soll die Zuckergetränkesteuer nicht auf Milchmischgetränke und Milchalternativen wie Hafer- und Reisdrinks sowie Mischungen auf entsprechender Basis angewendet werden. Als Grund wird die ernährungsphysiologische Bedeutung dieser Produkte, etwa als Calciumquelle, angeführt. Eine weitere Ausnahme soll für Getränke gelten, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind.

Wohin fließen die Einnahmen?

Durch die Steuer entstehen dem Bund nach Schätzungen des BMF Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen Euro im Jahr 2028 und zwischen 875 und 890 Millionen Euro in den Jahren 2028 bis 2031. Mit dem Geld möchte die Regierung die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren, indem sie den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds weniger stark absenkt.

Stimmt der Bundestag dem Entwurf zu, wird es beim Kauf betroffener Produkte demnächst also teurer. Zwar seien Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung, die Zuckergetränkesteuer sei allerdings als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen werde, so die Bundesregierung: „Insofern ist mit Preissteigerungen für Getränke mit einem gewissen Zuckergehalt im zweistelligen Cent-Bereich zu rechnen.“

Welche Reaktionen gibt es?

Laut dem Entwurf sollen Hersteller, die pro Jahr nicht mehr als eine Million Liter produzieren, von der Steuer befreit werden. In früheren Entwürfen lag diese Grenze noch bei 70.000 Litern. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nicht transparent, wie es zu dieser enormen Verschiebung gekommen ist. Grundsätzlich seien Ausnahmen immer problematisch, weil sie den Lenkungseffekt einer Steuer schwächten und Schlupflöcher eröffneten, erklärte Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel beim vzbv, im Deutschlandfunk. Allerdings sei es positiv zu bewerten, dass die Produktionsgrenze an Herstellern und nicht an einzelnen Marken festgemacht sei. „So haben Hersteller nicht die Möglichkeit, durch die Schaffung neuer Marken diese Jahresgrenze zu umgehen“, sagte Seidel.

Die vzbv-Expertin gibt einen weiteren Punkt zu bedenken: Sollten die Preise der besteuerten Getränke deutlich steigen, sei es möglich, dass alkoholische Getränke und ihre alkoholfreien Alternativen zukünftig billiger werden als zuckergesüßte Getränke. Damit werde dann sicherlich ein falscher Anreiz gesetzt.

Im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hatten sich die Agrarminister der Union in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vehement gegen die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen. Sie stelle eine zu starke staatliche Lenkung dar und bedeute zusätzliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Stattdessen solle man mehr auf Ernährungsbildung und Aufklärung setzen. In dem Brief warnten die Minister außerdem vor den wirtschaftlichen Folgen für die Landwirtschaft. Angesichts steigender Kosten für Dünger und Diesel seien sinkende Erlöse durch einen Eingriff in den Zuckermarkt nicht vermittelbar.

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