Bundestag

Erster Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt

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Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben jetzt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren gegen das SARS-CoV-2-Virus vorgelegt.

Am 17. März 2022 wird sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit Initiativen zum Thema Impfpflicht gegen das SARS CoV-2-Virus beschäftigen. Nun liegt erstmals ein Gesetzentwurf „zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)“ vor. Den Gesetzentwurf haben unter anderen die Abgeordneten aus den Parteien der Regierungskoalition Saskia Esken, Lars Klingbeil (beide SPD), Dr. Janosch Dahmen, Claudia Roth (beide Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) eingebracht. Insgesamt unterstützen 233 Abgeordnete den Gesetzentwurf, darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Eine Impfpflicht sei neben den anderen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung notwendig, „um die Grundimmunität in der Bevölkerung nachhaltig zu steigern“, schreiben die Initiatoren. Und weiter heißt es im Gesetzentwurf :

„Hierzu wird in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert. Dazu werden insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Darauf aufbauend wird in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt. Die Kampagne wie auch die allgemeine Impfpflicht werden dabei so ausgestaltet, dass sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gesellschaft erreicht werden.

Dies bedeutet, dass Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Unabhängig davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, ab dem 1. Oktober diesen Nachweis auf Anforderung ihrer Krankenkasse oder ihres Versicherers, bei dem sie privat krankenversichert sind, oder ihres Trägers der Heilfürsorge, vorzulegen.“

Personen, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können, und Schwangere in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft sollen von der Pflicht ausgenommen sein.

Zur Durchsetzung der Maßnahme soll „ausschließlich das Zwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig“ sein. „Im Falle der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes […] ist die Anordnung von Ersatzzwangshaft oder Erzwingungshaft ausgeschlossen“, heißt es weiter. Die Regelungen sollen außerdem vierteljährlich überprüft und bis zum 31. Dezember 2023 befristet werden.

Weitere Anträge zum Thema Impfpflicht

Zur Debatte am 17. März liegt bereits der Antrag „Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen“ vor, den unter anderem die Abgeordneten Wolfgang Kubicki, Christine Aschenberg-Dugnus (beie FDP), Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen), Jana Schimke (CDU/CSU), Jens Koeppen (CDU/CSU), Dr. Gregor Gysi und Dr. Sahra Wagenknecht (beide Die Linke) vorgelegt haben. In diesem Antrag wird eine allgemeine Pflicht zum Impfen abgelehnt.

Angekündigt sind weiterhin ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Impfvorsorgegesetz – Ein guter Schutz für unser Land“ und ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus“.

Die Anträge sollen nach der Debatte im Bundestag an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.

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