Ethikrat-Chefin für ärztliche Suizid-Assistenz
Woopen sagte dem Magazin "Focus": "Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem, nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen." Dieser Arzt dürfe dafür "von der Bundesärztekammer nicht gescholten oder gar nach Landesberufsrecht bestraft werden".
Sie betonte: "Wenn der Arzt auf der Grundlage einer lang dauernden und guten Kenntnis des Patienten zu dem Schluss kommt, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ihm ein Mittel für den Suizid zu Verfügung zu stellen, dann sollte dies als existenzieller Ausnahmefall akzeptiert werden." In diesen "sehr seltenen Fällen" dürfe "das Gesetz schweigen".
Woopen: "Vorhandenen Lebenswillen mit moderner Schmerzmedizin achtsam begleiten"
Bisher untersagen einige Landesberufsordnungen Hilfe bei Selbsttötung. Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery ist strikt dagegen. Woopen warb für eine "Kultur des Lebens". Es sei "ein Gebot der Moral und eine gesellschaftliche Pflicht, dass wir einen Todeswunsch nicht so schnell wie möglich erfüllen", so die Medizinerin und Hochschullehrerin für Ethik. "Wir sollten vielmehr den oft noch vorhandenen Lebenswillen ansprechen und die Menschen etwa mit den Möglichkeiten der modernen Schmerzbekämpfung achtsam begleiten."
Deshalb sollten Palliativmedizin und Hospizarbeit in Deutschland deutlich gestärkt werden. Der deutsche Ethikrat ist ein unabhängiges Expertengremium, dessen Mitglieder vom Bundestag und der Bundesregierung vorgeschlagen werden.