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Vergleich von proDente

Alle bis auf zwei Krankenkassen unterstützen die PZR

97,8 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen inzwischen die PZR. DimaBerlin-stock.adobe.com
ck
Praxis
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Nach einem aktuellen Vergleich der Initiative proDente bezuschussen 91 von 93 gesetzlichen Krankenkassen die PZR (Stand September 2026). Zuschusshöhe und Bedingungen fallen jedoch sehr unterschiedlich aus.

„Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die PZR heute auf ganz unterschiedliche Weise. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob die Kasse zahlt, sondern wie viel, wie oft und unter welchen Bedingungen“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. „Erfreulich ist, dass immer mehr Kassen die PZR fördern. Die Zahl ist auf 97,8 Prozent gestiegen.“ Doch PZR-Leistung ist nicht gleich PZR-Leistung.

Zwischen 10 und 250 Euro Zuschuss

61 Krankenkassen zahlen für die PZR einen festen Betrag. Das sind knapp zwei Drittel aller untersuchten Kassen. Die Spanne ist groß: Der Zuschuss reicht von 10 bis 250 Euro. Im Durchschnitt sind es rund 65 Euro. Manche Kassen zahlen allerdings nur einmal im Jahr, andere mehrmals. Nur die Knappschaft und die Pronova hatten zum Zeitpunkt der Erhebung keine entsprechenden Leistungen ausgewiesen.

Im aktuellen Vergleich fallen zwei Krankenkassen mit besonders hohen regulären Zuschüssen auf: Die IKK zahlt bis zu 250 Euro pro Jahr. Damit liegt sie an der Spitze. Versicherte können die Leistung für bis zu zwei PZR pro Jahr beim Zahnarzt ihrer Wahl nutzen. Auch die BIG direkt zahlt zweimal bis zu 75 Euro und damit 150 Euro im Jahr. Die Zahnarztpraxis kann auch hier frei gewählt werden.

Einige Kassen knüpfen die Leistung an Bedingungen

Viele Tarife sind jedoch an Partnerzahnärzte gebunden. 31 gesetzliche Krankenkassen setzen auf die Bindung an Zahnarztpraxen als Vertragspartner. Das kann attraktiv sein, weil einige Kassen die Kosten dann vollständig übernehmen. Versicherte müssen dafür aber eine teilnehmende Praxis aufsuchen. Weitere 33 Kassen knüpfen ihre Leistungen an bestimmte Voraussetzungen: Bei 23 sind dies Bonusprogramme, bei 17 ein Zuschuss im Rahmen von Gesundheitsbudgets. Für Schwangere greift bei 21 Kassen eine Sonderregelung. Für sie wird die PRZ teilweise mehrfach und oft in voller Höhe übernommen.

„Der Vergleich lohnt sich: Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Erstattung, sondern die jeweiligen Bedingungen“, bilanziert Kropp. Ob sich wegen der PZR ein Wechsel der Krankenkasse lohnt, bleibe eine individuelle Entscheidung. „Eine generelle Empfehlung hingegen bleibt die PZR.“

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