Private Krankenversicherung (PKV)

Expertenrat schlägt Pflege-Pflichtversicherung vor

pr
Um die steigenden Eigenanteile in der Pflege in den Griff zu bekommen, schlägt ein Expertenrat der PKV die Einführung einer Pflichtversicherung vor. Kapitaldeckung sei die Antwort auf den demografischen Wandel.

Um die hohen Eigenanteile bei den Pflegekosten im stationären Bereich in den Griff zu bekommen, hat der Pflege-Expertenrat der Privaten Krankenversicherung (PKV) rund um Prof. Jürgen Wasem (Universität Duisburg) ein Vollkasko-Konzept vorgelegt: Er schlägt eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung mit Altersrückstellungen vor. Damit soll langfristig eine Absicherung der Eigenanteile durch eine kapitalgedeckte, paritätisch finanzierte Pflichtversicherung bis zu 90 Prozent erfolgen, heißt es in dem Gutachten, das Anfang der Woche in Berlin vorgestellt wurde.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liege mittlerweile bei mehr als 1.200 Euro im Bundesdurchschnitt, argumentieren die Gutachter. Diesen Anteil der Pflegekosten müssten Pflegebedürftige derzeit aus eigener Tasche aufbringen. Die Gutachter verwiesen auf den Ampel- Koalitionsvertrag. Dort wurde vereinbart zu prüfen, wie die soziale Pflegeversicherung um eine paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden könne, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichere.

Die Idee: feste monatliche Beiträge je nach Altersklasse

An diesem Punkt setzen die Gutachter an. Sie schlagen feste monatliche Beiträge für die Versicherten in unterschiedlicher Höhe je nach Altersklasse vor. Demnach sollen ab dem Einstiegsalter von 20 Jahren die Versicherten 39 Euro zahlen. Bei Personen, die bei Eintritt älter als 20 sind, solle der Beitrag bis 45 Jahre auf 52 Euro steigen. Ebenso 52 Euro sollen 45- bis 66-Jährige zahlen. Bei Erwerbstätigen solle laut Gutachten der Arbeitgeber die Hälfte tragen. Ab 67 Jahren solle der Satz dann auf 26 Euro sinken. Nicht erwerbstätige Ehegatten sollen eine halbierte Prämie zahlen, weil sie keinen Arbeitgeber hätten, der den Anteil trage, heißt es.

Die Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung („Pflege-Plus“) solle mit einem Annahmezwang für die Versicherungsunternehmen verknüpft werden – ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovision. Die Kalkulation enthalte eine automatische Dynamisierung zur Inflationssicherung, Kinder seien beitragsfrei versichert, Rentner zahlten nur den halbierten Beitrag, so das Konzept. Versichert sein sollen die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim – bis auf einen Selbstbehalt von zehn Prozent.

Rücklagen der Versicherten sind vor fremdem Zugriff geschützt

Mit heute 4,3 Millionen Verträgen würden die heutigen freiwilligen Pflegezusatzversicherungen zu wenig genutzt, kommentierten die Gutachter weiter. Das liege an einer Unterschätzung des Langfrist-Risikos Pflege. Deswegen setze man an dem Gedanken der Pflichtversicherung an. Eine flächendeckende Lösung über freiwillige Zusatzversicherungen sei hingegen schwierig – beim Abschluss einer Versicherung müsse man als 20-Jähriger ein Risiko absichern, dass in der Regel erst rund 65 Jahre später eintrete. Diese Unsicherheit führe häufig, dazu den Versicherungsabschluss aufzuschieben. Einen weiteren Vorteil ihrer Versicherungs-Lösung sehen die Gutachter darin, dass die Rücklagen der Versicherten vor fremdem Zugriff geschützt seien. Denn ein Kapitalstock unter dem Dach der Sozialversicherung sei dagegen nicht vor Zweckentfremdungen durch die Politik sicher, hieß es.

Heftige Kritik kam von Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) lehnte das vom PKV-Expertenrat Pflege vorgeschlagene Konzept einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ab. Eine kapitalgedeckte Versicherung mit Altersrückstellungen sei aufgrund der Abhängigkeit vom Kapitalmarkt mit hohen Risiken verbunden. Zudem unterlägen private Angebote der Maxime der Gewinnerzielung, was deren Attraktivität aus Versichertensicht weiter schmälere.

Alternative: PKV beteiligt sich am Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung

Stattdessen solle sich die private Pflegeversicherung dringend am Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) beteiligen und somit auch ihren Beitrag zum Solidarausgleich leisten, forderte die Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner. Bei gleichen Leistungsvoraussetzungen und -ansprüchen für gesetzlich und privat versicherte Pflegebedürftige seien die Pflegerisiken höchst unterschiedlich verteilt. Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die privaten Versicherungsunternehmen neben den individuellen Altersrückstellungen große Überschüsse erwirtschaften konnten. Ein Finanzausgleich würde die SPV jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlasten, argumentierte sie.

Auch der AOK-Bundesverband kritisierte die Pläne als zu kurz gefasst. Die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann zeigte sich laut Presseberichten überzeugt, dass dies alles sich auch weitaus schlanker über die jetzige Umlagefinanzierung der Sozialen Pflegeversicherung organisieren lasse, zumal die zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung auch die regelhafte Leistungsdynamisierung innerhalb der Sozialen Pflegeversicherung sein müsste. Mit der Anpassung der Pflegebeiträge, Zuschüssen aus Steuermitteln, der regelhaften Aufstockung des Pflegevorsorgefonds sowie der Möglichkeit zum Abschluss privater Pflegezusatzversicherungen existierten bereits eine ganze Reihe von möglichen Hebeln, argumentierte sie.

Um die steigenden Eigenanteile in der Pflege in den Griff zu bekommen, schlägt ein Expertenrat der PKV die Einführung einer Pflichtversicherung vor. Kapitaldeckung sei die Antwort auf den demografischen Wandel.

Um die hohen Eigenanteile bei den Pflegekosten im stationären Bereich in den Griff zu bekommen, hat der Pflege-Expertenrat der Privaten Krankenversicherung (PKV) rund um Prof. Jürgen Wasem (Universität Duisburg) ein Vollkasko-Konzept vorgelegt: Er schlägt eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung mit Altersrückstellungen vor. Damit soll langfristig eine Absicherung der Eigenanteile durch eine kapitalgedeckte, paritätisch finanzierte Pflichtversicherung bis zu 90 Prozent erfolgen, heißt es in dem Gutachten, das Anfang der Woche in Berlin vorgestellt wurde.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liege mittlerweile bei mehr als 1.200 Euro im Bundesdurchschnitt, argumentieren die Gutachter. Diesen Anteil der Pflegekosten müssten Pflegebedürftige derzeit aus eigener Tasche aufbringen. Die Gutachter verwiesen auf den Ampel- Koalitionsvertrag. Dort wurde vereinbart zu prüfen, wie die soziale Pflegeversicherung um eine paritätisch finanzierte Vollversicherung ergänzt werden könne, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichere.

Die Idee: feste monatliche Beiträge je nach Altersklasse

An diesem Punkt setzen die Gutachter an. Sie schlagen feste monatliche Beiträge für die Versicherten in unterschiedlicher Höhe je nach Altersklasse vor. Demnach sollen ab dem Einstiegsalter von 20 Jahren die Versicherten 39 Euro zahlen. Bei Personen, die bei Eintritt älter als 20 sind, solle der Beitrag bis 45 Jahre auf 52 Euro steigen. Ebenso 52 Euro sollen 45- bis 66-Jährige zahlen. Bei Erwerbstätigen solle laut Gutachten der Arbeitgeber die Hälfte tragen. Ab 67 Jahren solle der Satz dann auf 26 Euro sinken. Nicht erwerbstätige Ehegatten sollen eine halbierte Prämie zahlen, weil sie keinen Arbeitgeber hätten, der den Anteil trage, heißt es.

Die Einführung einer obligatorischen, kapitalgedeckt finanzierten Zusatzversicherung („Pflege-Plus“) solle mit einem Annahmezwang für die Versicherungsunternehmen verknüpft werden – ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Vertriebsprovision. Die Kalkulation enthalte eine automatische Dynamisierung zur Inflationssicherung, Kinder seien beitragsfrei versichert, Rentner zahlten nur den halbierten Beitrag, so das Konzept. Versichert sein sollen die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim – bis auf einen Selbstbehalt von zehn Prozent.

Rücklagen der Versicherten sind vor fremdem Zugriff geschützt

Mit heute 4,3 Millionen Verträgen würden die heutigen freiwilligen Pflegezusatzversicherungen zu wenig genutzt, kommentierten die Gutachter weiter. Das liege an einer Unterschätzung des Langfrist-Risikos Pflege. Deswegen setze man an dem Gedanken der Pflichtversicherung an. Eine flächendeckende Lösung über freiwillige Zusatzversicherungen sei hingegen schwierig – beim Abschluss einer Versicherung müsse man als 20-Jähriger ein Risiko absichern, dass in der Regel erst rund 65 Jahre später eintrete. Diese Unsicherheit führe häufig, dazu den Versicherungsabschluss aufzuschieben. Einen weiteren Vorteil ihrer Versicherungs-Lösung sehen die Gutachter darin, dass die Rücklagen der Versicherten vor fremdem Zugriff geschützt seien. Denn ein Kapitalstock unter dem Dach der Sozialversicherung sei dagegen nicht vor Zweckentfremdungen durch die Politik sicher, hieß es.

Heftige Kritik kam von Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) lehnte das vom PKV-Expertenrat Pflege vorgeschlagene Konzept einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung ab. Eine kapitalgedeckte Versicherung mit Altersrückstellungen sei aufgrund der Abhängigkeit vom Kapitalmarkt mit hohen Risiken verbunden. Zudem unterlägen private Angebote der Maxime der Gewinnerzielung, was deren Attraktivität aus Versichertensicht weiter schmälere.

Alternative: PKV beteiligt sich am Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung

Stattdessen solle sich die private Pflegeversicherung dringend am Finanzausgleich der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) beteiligen und somit auch ihren Beitrag zum Solidarausgleich leisten, forderte die Verbandsvorsitzende Ulrike Elsner. Bei gleichen Leistungsvoraussetzungen und -ansprüchen für gesetzlich und privat versicherte Pflegebedürftige seien die Pflegerisiken höchst unterschiedlich verteilt. Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die privaten Versicherungsunternehmen neben den individuellen Altersrückstellungen große Überschüsse erwirtschaften konnten. Ein Finanzausgleich würde die SPV jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlasten, argumentierte sie.

Auch der AOK-Bundesverband kritisierte die Pläne als zu kurz gefasst. Die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann zeigte sich laut Presseberichten überzeugt, dass dies alles sich auch weitaus schlanker über die jetzige Umlagefinanzierung der Sozialen Pflegeversicherung organisieren lasse, zumal die zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung auch die regelhafte Leistungsdynamisierung innerhalb der Sozialen Pflegeversicherung sein müsste. Mit der Anpassung der Pflegebeiträge, Zuschüssen aus Steuermitteln, der regelhaften Aufstockung des Pflegevorsorgefonds sowie der Möglichkeit zum Abschluss privater Pflegezusatzversicherungen existierten bereits eine ganze Reihe von möglichen Hebeln, argumentierte sie.

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