Festzuschüsse haben Modellcharakter
Auf einem Gesundheitssymposium des Handelsblattes diskutierte Fedderwitz am 26. November mit Vertretern von GKV und PKV über die Angleichung der beiden Versicherungsmodelle im deutschen Gesundheitswesen.
Wegen des Festzuschussmodells, bei dem die Versicherten zu einer zahnmedizinischen GKV-Regelversorgung private Zusatzleistungen hinzunehmen können, sei der Zahnarzt bestes Vorbild, wenn es um Veränderungen im System geht, betonte Fedderwitz.
Festzuschussmodell ist übertragbar
Die Zahnmedizin sei im Unterschied zur Allgemeinmedizin dadurch gekennzeichnet, dass es für einen Befund unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten gebe. Überall dort, wo es Therapiealternativen gebe, biete sich ein solches Festzuschussmodell auch für andere medizinische Bereiche an.
Fedderwitz sprach sich dafür aus, auch in Zukunft das duale System aufrecht zu erhalten, weil sich Patienten dadurch die Teilhabe am medizinischen Fortschritt sichern können. "Der auf die Grundversorgung ausgerichtete Leistungskatalog der GKV ist gut“, sagte er, "aber er reicht meistens nicht aus, um den Patientenwünschen nachkommen zu können“. Durch die Zusatzleistungen könne der Patient die GKV-Leistungen optimieren.