Flüchtlingszahnmedizin: Senat verspricht Ausgleich

sg
Berlin ist bei der Betreuung der Asylbewerber komplett überfordert. Die gesundheitliche Versorgung leisten Ärzte und Zahnärzte - ehrenamtlich. Die Berliner Zahnärztekammer hat jetzt zumindest eins erreicht: Der Senat gleicht die bisher geleistete zahnmedizinische Erstversorgung aus.

Bundesweit  wird die Unfähigkeit der Berliner Verwaltung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben angeprangert -  angefangen bei der Bearbeitung von Anträgen zur Registrierung, der Bereitstellung von geeigneten Unterkünften über die personellen Verteilung der Asylsuchenden bis zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung.

Chaos im LaGeSo

Besonders im Visier ist die Erstanlaufstelle für Asylbewerber: das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) im Berliner Stadtteil Moabit. Die Zustände dort sind so prekär, dass der bisheriger Leiter, Franz Allert, abgesetzt und sein Chef, Sozialsenator Mario Czaja (CDU), wegen der dortigen Zustände mit dem Vorwurf der Körperverletzung angezeigt wurde.

Stattdessen wird die Flüchtlingsbetreuung seit Monaten in erster Linie von Ehrenamtlichen geleistet. Auch bei der zahnärztlichen Erstbehandlung ermöglichen Berliner Zahnärzte seit Monaten mit  ihrem ehrenamtlichen Einsatz eine Behandlung für noch nicht registrierte Flüchtlinge in den Notunterkünften - organisiert von der Zahnärztekammer Berlin und durch die Helfer selbst. Über die Homepage der Zahnärztekammer Berlin ist ein Dienstplan für alle öffentlich zugänglich, der den Einsatz koordiniert. Diese Einteilung funktioniert reibungslos, heißt es seitens der Zahnärztekammer. Zusätzlich steht das Team der Zahnklinik der Charité den ehrenamtlichen Helfern als Behandlungsstation zur Seite.

An der Belastungsgrenze

Die Zahnärztekammer Berlin unterstützt diese Einsätze organisatorisch mit einem regelmäßigen Runden Tisch und finanziell mit Spenden. Um den Flüchtlinge überhaupt eine Behandlung zu ermöglichen -  Versorgungsalternativen gibt es derzeit nicht - arbeiten die Zahnärzte bis weit über ihre physische, psychische und zum Teil auch private finanzielle Belastbarkeit. In einem offenen Brief hatte sich deshalb die Berliner Zahnärztekammer Ende November an den Senat gewandt und auf die erreichte Grenze des ehrenamtlichen Engagements hingewiesen.

"Die Berliner Zahnärzteschaft hat dem Senat selbstverständlich bei der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge unter die Arme gegriffen", betonte der Präsident der Zahnärztekammer Berlin, Dr. Wolfgang Schmiedel:  "Wir können und wollen jedoch unsere Tätigkeit nicht als kostengünstige Dauereinrichtung verstanden wissen. Es muss unverzüglich eine Vereinbarung folgen, um eine menschenwürdige Versorgung und eine angemessene Erstattung erbrachter Leistungen zu erreichen."

Bezahlt wird nach Bema

Dies sagte der Senat jetzt zu und versprach einen finanziellen Ausgleich. Dr. Jan Fischdick, Geschäftsführer der Zahnärztekammer Berlin: "Wir konnten erreichen, dass in die Ausgleichsverhandlungen sowohl die ehrenamtlich erbrachten Leistungen seit dem 1. Juli 2015 einbezogen werden, als auch dass unverzüglich alle zahnmedizinisch notwendigen Leistungen für registrierte und nichtregistrierte Flüchtlinge ausgeglichen werden." 

Die erbrachten Leistungen werden Fischdick zufolge nach Bema-Punktwerten abgerechnet - wahrscheinlich als Sammelabrechnungen, die die KZV Berlin dem Land vorlegt.

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