G-BA: Innovationsausschuss steht fest
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht seit dem 15. Oktober fest. Neben dem G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken werden Dr. Wolfgang Eßer (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung), Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg und Gernot Kiefer (alle drei GKV-Spitzenverband) , Dr. Andreas Gassen (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Georg Baum (Deutsche Krankenhausgesellschaft), Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk (beide Bundesministerium für Gesundheit), Petra Steiner-Hoffmann (Bundesministerium für Bildung und Forschung) sowie Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner (Patientenvertretung) über die Vergabe von Fördermitteln entscheiden.
Nach dem geplanten Versorgungsstärkungs-Gesetz hat der Ausschuss zwei Aufgaben: Zum einen soll er neue Versorgungsformen fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und ein hinreichendes Potenzial haben, in die Regelversorgung überführt werden zu können. Gefördert werden sollen vor allem sektorübergreifende Versorgungsformen und solche, die die Effizienz steigern. Beispielhaft werden an dieser Stelle Telemedizin, Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten un der Ausbau der geriatrischen Versorgung genannt. Als Antragsteller für eine Förderung kommen Ärzte, MVZ, Krankenhäuser, Krankenkassen, KVen und Patientenorganisationen in Frage.
Ein anderes Ziel des Ausschusses soll die Förderung der Versorgungsforschung sein. "Die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet ist". In Förderbekanntmachungen wird der Innovationsausschuss Schwerpunkte und Kriterien festlegen, die für eine Fördermittelvergabe entscheidend sein werden.
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