Geld oder Betreuung
Wer nach einer angemessenen Wartezeit keinen Platz zugeteilt bekommt, kann gegen die Kommune, in der er wohnt, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Eltern, die für ihre Ein- oder Zweijährigen keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, erhalten ab 1. August ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich, von 2014 an dann 150 Euro.