Lauterbachs Digitalstrategie

gematik wird zu 100 Prozent BMG

pr
Wer die elektronische Patientenakte (ePA) nicht will, muss künftig aktiv widersprechen und die gematik wird ganz vom Bund getragen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Digitalisierungsstrategie vorgestellt.

Lauterbach will die ePA bis Ende 2024 für alle erschließen und das elektronische Rezept (E-Rezept) alltagstauglich machen. Die gematik, die bisher nur zu 51 Prozent in der Hand des Bundesgesundheitsministerium (BMG) lag, soll zu 100 Prozent vom Bund getragen werden. Der Minister sprach vor der Presse von einem Neustart: „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten."

Minister spricht von "Neustart"

Bis 2025 sollen 80 Prozent der GKV-Versicherten über eine ePA verfügen, meldet das BMG. Vorgesehen ist eine Opt-out-Lösung, bei der Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie die ePA nicht nutzen wollen.

Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der ePA-Nutzer, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen. Außerdem sollen bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden.

Zur Digitalstrategie gehören zwei Gesetzesvorhaben: Das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessern soll und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen:

Das Digitalgesetz

  • Bis Ende 2024 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden (Opt-Out).

  • Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und seine Nutzung stark vereinfacht werden: Es kann dann mit eGK und mit ePA-App eingelöst werden).

  • Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt wird.

  • Die gematik wird zu einer Digitalagentur in 100 Prozent Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt "und in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt".

  • Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken angeboten werden können, insbesondere auch in unterversorgten Regionen.

  • Behandlungsprogramme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden.

  • Ein interdisziplinärerAusschuss, der auch mit Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) des Bundesamtes für Sicherzeit in der Informationstechnik (BSI), sowie von Vertretern aus Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die Digitalagentur bei allen Entscheidungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

  • Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll aufgebaut werden, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (wie Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglichen soll. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen soll über Forschungspseudonyme ermöglicht werden. Die Daten sollen dezentral gespeichert bleiben.

  • Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben soll auf alle Gesundheitsdaten erweitert werden. Das heißt, die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen soll dann nur noch durch einen Landesdatenschutzbeauftragten erfolgen.

  • Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll weiterentwickelt werden. Künftig soll auch die forschende Industrie dort Anträge auf Datenzugang stellen können.

  • Die Datenfreigabe aus der ePA soll vereinfacht und in der ePA-App gesteuert werden (Opt-Out). Pseudonymisierte ePA-Daten sollen zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.

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