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Sonderauswertung des Zi

GKV-Spargesetz betrifft ärztliche Fachgruppen unterschiedlich stark

ao
Politik
Die Kürzungen im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wirken sich auf die ärztlichen Fachrichtungen unterschiedlich aus. Das zeigen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Das Bundeskabinett hat am 29. April den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Leistungsausgaben der Krankenkassen um mehr als 11 Milliarden Euro zu kürzen. Die Honorarkürzung soll durch Streichung bestimmter Leistungsbereiche erreicht werden. Gestrichen werden sollen insbesondere die Finanzierung für die schnelle Terminvergabe und die offene Sprechstunde, die psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung, die Organspende-Beratung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zudem soll die Vergütung von kinder- und hausärztlichen Leistungen pauschal gekürzt werden.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat in einer Sonderauswertung anhand der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungsdaten abgeschätzt, wie sich die Streichung von Sondervergütungen auf das GKV-Honorar in Euro nach Fachgruppen im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird.

Vergütungsausfall von bis zu 68.000 Euro

Demnach sind Radiologie-Praxen mit einem Vergütungsausfall von rund 68.000 Euro pro Arzt oder Ärztin besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Praxen (-44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (-32.000 beziehungsweise -31.000 Euro).

Überdurchschnittlich tangiert sind laut Zi-Analyse auch Neurologen (-26.000 Euro) und Orthopäden (-23.000 Euro). Diese Fachrichtungen sind dem Zi zufolge vor allem deshalb so stark betroffen, weil sich die Praxen dieser Fachrichtungen um eine besonders schnelle Terminvergabe für die von Hausärzten oder Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelten Patienten bemüht haben.

Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten trifft laut Zi hingegen der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie. Hausärzte und Kinderärzte sind demnach von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen betroffen.

„Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.

Er wies daraufhin, dass der Bund mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung kürze und seinen Finanzierungsanteil perspektivisch immer weiter reduziere. 2030 dürfte der Staat nach aktueller Planung nur noch drei Prozent der GKV-Ausgaben finanzieren. Die Festschreibung des Ausgabenniveaus auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen lasse die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und Finanzierung mit den Jahren immer weiter anwachsen, kritisierte von Stillfried.

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