GKV-Versicherte werden um Milliarden entlastet
Die Regelungen im Einzelnen
Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge
Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige
Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen
Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften
Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen
Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.