GOZ-Urteile jetzt in einer Datenbank

sg/ck/pm
Praxis
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat eine Urteilsdatenbank zur aktuellen GOZ eingerichtet, mit der sich Zahnärzte über die Rechtsprechung informieren können.

Weil die Interpretationsräume, die die GOZ-Regelungen zulassen, erst nach und nach durch die Rechtsprechung geschlossen werden, will die BZÄK die Zahnärzte mit der kontinuierlich ergänzten Urteilsdatenbank unterstützen. Die Urteile mit Bezug zu der seit Anfang 2012 geltenden GOZ sind im Volltext einsehbar und können zur Weiterverwendung heruntergeladen werden.

Bitte teilen Sie der BZÄKhierbislang nicht erfasste Urteile mit!

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