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Haftstrafe für korrupte Ärzte geplant

sg
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Union und SPD wollen korrupte Ärzte ins Gefängnis schicken. In den Koalitionsverhandlungen einigten sich die Parteien darauf, Bestechung im Gesundheitswesen zu einem Straftatbestand zu machen.

Wie die "Berliner Zeitung" berichtet, machen sich Ärzte, die bestechen oder sich bestechen lassen, künftig strafbar. Nach Informationen des Blattes einigten sich SPD und Union in ihren Koalitionsverhandlungen darauf, dass Korruption im Gesundheitswesen künftig als neuer Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption sei eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, heißt es in der Beschlussvorlage der Gesundheitspolitiker beider Seiten, die der Zeitung nach Eigenangaben vorliegt. „Dabei müssen sich Patienten darauf verlassen können, dass ihre Gesundheit im Mittelpunkt der Behandlung steht“, heißt es in der Passage, mit der die Union auf die Linie der SPD eingeschwenkt sei.

BGH-Urteil ist wegweisend

Korruption bei niedergelassenen Ärzten könne seit Mai 2012 nicht mehr verfolgt werden, so das Blatt. Damals hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass es keine Strafnorm gebe, die Bestechung und Bestechlichkeit bei freiberuflichen Medizinern verbietet.

Die FDP hatte sich in der Zeit der schwarz-gelben Koalition geweigert, die Korruption von Ärzten ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie argumentierte, Ärzte dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Freiberufler wie etwa Rechtsanwälte.

Korruption - nicht nur bei Ärzten

Ausdrücklich verwiesen die Gesundheitspolitiker von Union und SPD nun darauf, dass das Phänomen der Korruption nicht allein auf Ärzte beschränkt sei, sondern in alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen vorkomme. Deswegen sollten Bestechlichkeit und Bestechung künftig bei allen Heilberufen verboten sein, also auch bei Psychotherapeuten oder Apothekern.

Mit welchem Strafmaß die Korruption geahndet werden soll, ist offen. Vorbild könnte ein Gesetzentwurf des SPD-geführten Landes Hamburg sein, der in den Bundesrat eingebracht wurde. Er sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

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