Hohe Impfquote – weniger Übersterblichkeit
Zwischen den Bundesländern gibt es dazu starke Schwankungen, haben die Forschenden am Fachbereich Betriebswirtschaft der Ernst-Abbe-Hochschule (EAH) Jena herausgefunden. Ihre Korrelationsanalyse beruht auf der vor kurzem veröffentlichten Sonderauswertung des statistischen Bundesamtes zu den Sterbefällen von 2016 bis 2021. Für das Jahr 2021 liegen demnach aktuell die Sterbefälle bis zur Kalenderwoche 48 vor. Aufgrund strenger Kontaktbeschränkungen und ähnlicher Maßnahmen wurde das Jahr 2020 als nicht repräsentativ erachtet und aus der Untersuchung ausgeklammert.
Laut Ergebnis der Analyse ergibt sich eine hochsignifikante negative Korrelation von -0,88 (gewichtete Betrachtung der Bundesländer nach Einwohnerzahl) beziehungsweise -0,89 (ungewichtete Betrachtung der Bundesländer). Das heißt, dass mit einer hohen Impfquote eine vergleichsweise niedrige Übersterblichkeit einhergeht. Das Bundesland Bremen hat der Analyse zufolge mit der höchsten Impfquote von 80,9 Prozent eine Übersterblichkeit von 1,44 Prozent, während in Sachsen mit der niedrigsten Impfquote von 58,7 Prozent die Übersterblichkeit bei 14,67 Prozent liegt. Aus der Analyse geht auch hervor, dass die Übersterblichkeit in Thüringen noch höher lag, mit 16,46 Prozent (Impfquote: 63,4 Prozent) - und in Brandenburg mit 14,79 Prozent (Impfquote: 62,8 Prozent).
Als Indikator für den Impffortschritt wurde die Impfquote (vollständige Impfung) nach Angaben des Robert-Koch-Instituts vom 8. Dezember 2021 (KW 49) genutzt. Der Verlauf der Impfkampagne und gegebenenfalls Boosterimpfungen finden in der Jenaer Untersuchung keine explizite Berücksichtigung.
Die Untersuchung legt nach Angaben der Wissenschaftler nahe, dass die Übersterblichkeit zumindest teilweise durch COVID-19 Fälle zu erklären sei und dass durch Impfungen Infektionen verhindert oder ein milderer Verlauf bewirkt wurde. Die Analyse beziehe sich auf Daten vor dem dominanten Auftreten der Omikron-Variante, so die Wissenschaftler. Aussagen über die zukünftige Entwicklung lasse die Untersuchung daher nicht zu.