BMG legt Pläne zu neuen Infektionsschutz-Regeln vor

Hospitalisierungs-Inzidenz wird der neue Maßstab

pr
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat ein neues Verfahren zur Festlegung von Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht: Zentraler Maßstab soll die Hospitalisierungs-Inzidenz werden.

Dazu hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesterneine Formulierungshilfe für einenÄnderungsantragder Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum geplanten Aufbauhilfegesetz 2021 auf den Weg gebracht.

Die Änderung soll an die laufende Gesetzgebung zum Aufbau von Hilfen für die von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiete angehängt werden. Nach den Vorschlägen aus dem BMG sollenLandesbehörden die regionalen Hospitalisierungs-Inzidenzen erheben. D as Robert Koch-Institut (RKI) soll die Werte für das gesamte Bundesgebiet veröffentlichen.

Schwellenwert soll regionale Kapazitäten berücksichtigen

Der Schwellenwert soll jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festgesetzt werden mit dem Ziel, eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden.Weitere Parameter zur Bewertung der epidemischen Lage - wie die Infektionsdynamik und die Anzahl der gegen COVID 19 geimpften Personen - sollen nach den Plänen mit einbezogen werden können.

Die Länder sollen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuwenden, soweit und solange die Gefahr der Ausbreitung von COVID 19 in den betroffenen Ländern droht.

Bedeutung der Anzahl der Neuinfektionen nimmt ab

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung trete die Bedeutung der Anzahl der Neuinfektionen zunehmend in den Hintergrund, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Da immer mehr Menschen geimpft und damit vor schweren Verläufen der Krankheit im hohen Maße geschützt seien, erscheine es nicht mehr angemessen, die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin als Indikator vorzusehen. Es wird auch unterstrichen, dass „allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweises“ bei den Schutzmaßnahmen zulässig sind.

Der Gesetzentwurf zur Aufbauhilfe 2021 wurde gestern in erster Lesung im Bundestag beraten. Er beinhaltet auch eineÄnderung des Infektionsschutzgesetzes. Demnach müssen Einreisende aus dem Ausland generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen. Dieser Änderungsantrag sowie der Antrag zur Hospitalisierungs-Inzidenz müssen noch offiziell in den Bundestag eingebracht werden.

Das Aufbauhilfegesetz soll in der nächsten Sitzung des Bundestages am7. Septemberin 2./3. Lesung beschlossen werden. Am10. Septembersoll der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um das Gesetz abschließend zu beraten.

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