"Ihr Steuerberater sollte ein Sparringpartner sein"
Warum sollten Zahnärzte einen spezialisierten Steuerberater aufsuchen? Was kann der mehr als ein normaler Steuerberater?
Michael Klasvogt:Der „normale“ Steuerberater betreut Mandanten unterschiedlichster Branchen - Handel, Industrie, Handwerk, Gastronomie, freie Berufe - und gelegentlich auch Heilberufler. Sein steuerliches Know-how hat er im Rahmen der Steuerberaterprüfung nachgewiesen. Er ist vergleichbar mit einem Mediziner, der sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Wie im medizinischen Bereich erfolgt aber dann die Spezialisierung vergleichbar der Facharztausbildung. Steuerberater für Gesundheitsdienstleister müssen mehr können als Steuerrecht.
Der Fachberater für das Gesundheitswesen lernt, über den Tellerrand des Steuerrechts hinauszuschauen; er erhält in einer einjährigen Ausbildung umfassende Kenntnisse in den Bereichen Berufsrecht, Praxisbewertung, Abrechnungswesen, Controlling, Betriebswirtschaft und Gesellschaftsrecht. Er kennt aufgrund seiner Erfahrung die Branchenentwicklung, erstellt bei Bedarf Benchmarks und kann bei Investitionsentscheidungen kompetent mitwirken - Gründe genug, um zum Spezialisten zu gehen.
Worin besteht die spezielle Ausbildung Ihrer Berater konkret?
Es handelt sich um eine einjährige Ausbildung durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. In 120 Unterrichtsstunden vermitteln Experten ihr Spezialwissen. In zwei 4-stündigen Klausuren erfolgt eine Kontrolle des vermittelten Wissens. Vor der Bestellung zum Fachberater für das Gesundheitswesen muss dann jeder Aspirant einer Prüfungskommission anhand komplexer Beratungsfälle aus seiner Praxis nachweisen, dass er neben den theoretischen Kenntnissen auch über die entsprechende Erfahrung im Gesundheitswesen verfügt.
Wie gehe ich vor, um den richtigen Steuerberater zu finden?
Natürlich empfehlen wir die Mitglieder unserer Gesellschaft, denn diese haben die zuvor dargestellte Ausbildung und verfügen über entsprechende Erfahrung. Satzungsgemäß überprüfen wir die permanente Fortbildung der Mitglieder und sichern so den gleichbleibenden Standard.
Nennen Sie drei Punkte, wann man (spätestens) den Berater wechseln sollte.
Es ist leider für einen Mandanten schwer zu ermessen, ob er eine gute Beratung erhält oder nicht. Oftmals kommt die bittere Erkenntnis leider erst im Rahmen einer Betriebsprüfung, einer Steuerfahndung oder bei unerwarteten Steuernachzahlungen. Spätestens dann sollten Sie hinterfragen, ob Ihr Steuerberater die richtige Wahl war.
Ich empfehle, bereits vor Eintritt der vorgenannten Katastrophen bei der Beraterwahl kritisch zu sein. Achten Sie zunächst auf dessen Spezialisierung. Sie sollten prüfen, ob Ihr Berater mehrere (Zahn-)Ärzte betreut. Fragen Sie nach Branchenvergleichen, wenn möglich mit Daten Ihrer KZV und Zahlen vergleichbar strukturierter Praxen. Hinterfragen Sie Qualität und Quantität Ihrer Gespräche mit dem Steuerberater - im Idealfall sollten Sie ihn als Sparringpartner empfinden, der stets in Kenntnis Ihrer Zahlen auf Augenhöhe diskutiert.
Und: Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Ihre Kooperationen nach dem Antikorruptionsgesetz strafrechtlich relevant sein können.
DGSFG-Präsident und Dipl.-Finanzwirt Michael Klasvogt ist Diplom-Finanzwirt und Präsident der Deutschen Gesellschaft Selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG), die im Sommer gegründet wurde. Ihr Ziel: "Ärzten und Zahnärzten, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Apothekern, Physiotherapeuten - kurz allen Heilberuflern - in allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zur Seite zu stehen - ob bei der Praxisgründung, der Betriebsprüfung, der Neuaufstellung eines Pflegedienstes oder der Trennung von gewerblichen und freiberuflichen Einkünften."