Impfen ist moralische Pflicht für alle
Aus dieser moralischen Pflicht zur Masernimpfung folge allerdings nicht unmittelbar, dass sich auch die Einführung einer gesetzlichen, letztlich mit staatlichen Zwangsmaßnahmen durchzusetzenden Verpflichtung rechtfertigen lässt, erläutert der Rat.
Wörtlich heißt es: "Mit Ausnahme eines Ratsmitglieds, das sich in einem Sondervotum gegen jede Form einer staatlichen Impfpflicht ausspricht, hält es der Deutsche Ethikrat im Übrigen sehr wohl für gerechtfertigt und geboten, eine mit Tätigkeitsverboten sanktionierbare Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen in besonderer Verantwortung einzuführen. Dies betrifft in erster Linie Personal im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, das aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Infektionen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit weitergeben kann."
Der Rat empfiehlt den Einsatz von Erinnerungssystemen
Flankierend empfiehlt der Deutsche Ethikrat eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Impfungen wie den Einsatz von Impf-Erinnerungssystemen in Arztpraxen und zur Aufklärung der Bevölkerung über die Chancen von Impfungen und ihre geringen Risiken. "Erst wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigten oder sich die Gefahrenlage durch um sich greifende Masernepidemien erheblich verändern würde, wären verpflichtende und sanktionierende Regelungen für weitere Bevölkerungsgruppen in Erwägung zu ziehen", so das Gremium.
Bundesweit liegt die Erstimpfungsquote bei Kindern zum Zeitpunkt der Einschulung bei 97,1 Prozent. Probleme entstehen dem Ethikrat zufolge aber vor allem durch die noch unzureichende Quote bei den Zweitimpfungen von 92,9 Prozent sowie aufgrund der beträchtlichen regionalen Unterschiede. Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgegebene Durchimpfungsquote von 95 Prozent bei der zweiten Impfung bei Kindern sei aber grundsätzlich auch ohne Zwang erreichbar, wie die hohe Erstimpfungsquote zeige.
Quelle: ethikrat.org