Änderung der Corona-Impfverordnung

Impfung nun auch in Reha-Einrichtungen

pr
Gesellschaft
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, dass künftig auch in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen Impfungen durchgeführt werden können. Leistungserbringer erhalten für das Impfen eine (leicht) höhere Vergütung.

Außerdem sieht die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung" vor, dass die Honorierung der Leistungserbringer für die Impfung leicht steigen soll - von derzeit 20 Euro auf 20,20 Euro.

Ärzte sollen sich ab 2022 ihr Impf-Zubehör selbst beschaffen

Gleichzeitig sollen Leistungserbringer aber ab 1. Januar 2022 ihr Zubehör für die Corona-Impfung selbst beschaffen. Bis zum 31. Dezember erfolgt dies noch über den Großhandel und die Apotheken. In der Folge soll der Großhandel für die Abgabe pro Impfzubehör für eine Durchstechflasche 25 Cent weniger erhalten.

Zu den weiteren Änderungen gehört auch, dass medizinische Einrichtungen, die nichtkommerzielle Vergleichsstudien mit den COVID-19-Impfstoffen durchführen, ebenfalls einen Zugang zu den Impfstoffen erhalten sollen, um solche klinischen Studien durchführen zu können.

Mit der neuen Verordnung soll auch das Außerkrafttreten auf Ende März 2022 verschoben werden. Ohne diese Verlängerung würde sie zum Ende des Jahres auslaufen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.