Innovationsfonds: Förderschwerpunkte stehen fest

pr
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Die Förderschwerpunkte für neue Projekte, die durch den Innovationsfonds finanziert werden sollen, stehen fest. Antragsteller können sich bald mit Projekten bewerben. Chancen gibt es auch für die Zahnmedizin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Förderschwerpunkte des neuen Innovationsfonds bekannt gegeben.

Chancen für die Zahnmedizin

Obwohl die Zahnmedizin bislang nicht unbedingt im Fokus sektorenübergreifender Versorgungsmodelle steht, könnten sich auch für die zahnmedizinische Versorgung Chancen aus dem Innovationsfonds ergeben, heißt es dazu seitens der KZBV. Interessant wäre dies für Projekte, die besondere Patientengruppen wie Kinder oder Pflegebedürftige im Fokus haben.

Themenoffene und themenspezifische Schwerpunkte

Es geht um neue Versorgungsformen wie auch um die Versorgungsforschung. Für beide Bereiche hat der Innovationsausschuss für die erste Förderwelle in 2016 jeweils einen themenoffenen und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert. In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.

Für den themenspezifische Teil im Bereich „neue Versorgungsformen“ hat der Innovationsausschuss folgende Schwerpunkte festgelegt:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten

  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit

  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health

  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen wie ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche und Menschen mit seltenen Erkrankungen

Der themenspezifische Teil des Bereichs „Versorgungsforschung“ enthält unter anderem folgende Förderschwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit

  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen

  • Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege

  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung

  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung

  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

Anträge können nach Veröffentlichung der Förderkriterien gestellt werden

Die Förderkriterien sowie weitere Anforderungen an die Projekte werden laut G-BA noch konkretisiert. Die Förderbekanntmachungen werden auf denInternetseiten des Innovationsausschussesbeim G-BA und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dann können konkrete Anträge gestellt werden.

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