Insolvenzen: 54 Zahnarztpraxen neu im Verfahren
Insgesamt wurden im Gesundheitswesen im vergangenen Jahr 243 Insolvenzverfahren eröffnet. Dies geht aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.
15 Verfahren davon richteten sich gegen Krankenhäuser, 16 gegen Hausarzt-, 31 gegen Facharzt- sowie 54 gegen Zahnarztpraxen. Nicht explizit ausgewiesen ist jedoch die Verteilung der restlichen 127 eröffneten Insolvenzverfahren, die unter anderem Praxen von psychologischen Psychotherapeuten, Heilpraktikern, aber auch Ergo- und Physiotherapeuten betreffen können.
Entgegen dem Trend: Mehr Insolvenzen im Gesundheitswesen
Insgesamt sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Prozent auf 21.518 Verfahren - der niedrigste Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Nicht so im Gesundheitswesen: Mit 271 Insolvenzverfahren gab es hier im vergangenen Jahr einen Anstieg gegenüber 2015 um 2,3 Prozent. 28 der Insolvenzverfahren aus 2016 wurden mangels Masse jedoch abgewiesen, das heißt die Verfahren werden nicht eröffnet, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen und dem Schuldner die Stundung der Verfahrenskosten nicht bewilligt wird.
Im gesamten Gesundheitswesen waren 2016 im Zuge der Insolvenzverfahren voraussichtliche Forderungen in Höhe von 259,4 Millionen Euro aufgelaufen. Der größte Anteil entfällt hier mit 134,8 Millionen Euro auf die Krankenhäuser. Bei den Facharztpraxen beläuft sich der Wert auf 51,7 Millionen Euro, bei Zahnarztpraxen auf 29,4 Millionen Euro und bei Hausarztpraxen auf 12,8 Millionen Euro.