Urteile

jameda muss gekaufte Top-Plätze kennzeichnen

mg/dpa
Nachrichten
Das Empfehlungsportal Jameda muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen im Ranking bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen. Das Unternehmen hat seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München zurückgezogen.

Der Senat habe zuvor deutlich gemacht, dass keine Aussicht auf Erfolg bestehe, hieß es in einer Mitteilung. Das Urteil sei auch für andere Bewertungsportale wegweisend, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Landgericht München hatte im März einer Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben und Jameda zur Unterlassung verurteilt. Aufgrund der Gestaltung der Internetseite unterlägen Nutzer der Vorstellung, die an der Spitze gelisteten Ärzte hätten die besten Bewertungen erzielt, hieß es in der Urteilsbegründung. Dies sei irreführend. Das Gericht stütze sich auf Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

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