Kabinett beschließt neues Konzept zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Bereits im Juni und November 2020 hatte das Bundeskabinett Grundzüge für das Konzept beschlossen. Aus dem jetzt vorgestellten Beschluss zur Nationalen Reserve Gesundheitsschutz geht hervor, dass es drei Phasen für den Aufbau geben soll:
Aufbau einer Nationalen Reserve: Sie soll auf dem Bestand an Schutzausrüstung (wie Masken, Schutzkleidung) aufgebaut werden, der bereits vom Bund beschafft wurde und die nicht aktuell für die Versorgung im Rahmen der Pandemie benötigt wird.
Danach soll der Bestand durch Schutzausrüstung aus der inländischen Produktion aufgefüllt sowie durch weitere relevante Versorgungsgüter ergänzt werden. Zudem sollen die Grundlagen für eine Institutionalisierung der Nationalen Reserve geschaffen werden. Übergänge zu Phase drei sollen sich fließend gestalten. Im Blick stehen dabei die drei Szenarien Pandemie, NATO-Bündnisfall und der Ausfall von Lieferketten.
Ab 2023 soll dann die Nationale Reserve Gesundheitsschutz in einen Dauerbetrieb übergehen und weitestgehend über die Absicherung von Produktionskapazitäten umgesetzt werden. Eine physische Mindestreserve soll weiterhin vorgehalten werden.
Fachliche Verantwortung liegt beim BMG
Auch zur Strukturierung und Steuerung macht der Beschluss Vorgaben. Die fachliche Verantwortung liegt beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), das vom Bundesinnenministerium unterstützt wird.
Ein neues bundesweites Zentrum für Katastrophenschutz
Bei dem in Bonn ansässigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) soll ein neues „gemeinsames Kompetenzzentrum“ eingerichtet werden, das alle wichtigen Akteure im Bevölkerungsschutz in einen institutionalisierten Informations- und Fachaustausch einbindet.
Bereits jetzt bringt das BBK seine fachliche Expertise ein und steht für operative Aufgaben – wie etwa Bedarfsermittlung für Schutzausrüstung, Arzneimittel oder Medizinprodukte -, für die Beschaffung von Produktionskapazitäten oder Managementaufgaben zur Verfügung. Auch das Technische Hilfswerk (THW) soll seine Fachkompetenz im Logistikbereich einbringen.
Güterbedarf soll für sechs Monate gedeckt sein
Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht es darum, eine Situation wie zum Pandemiebeginn im letzten Jahr zu vermeiden. Ziel sei es, durch Bevorratung und nationale Produktion den Bedarf an medizinischen Gütern in einer Notlage für sechs Monate zu decken. Zu Beginn soll die nationale Reserve eine Milliarde medizinische OP-Masken sowie 250 Millionen Masken im FFP2-Standard oder vergleichbar enthalten.
Ergänzend zur NRGS würden die bereits von der Bundesregierung beschlossenen „Pandemiebereitschaftsverträge für Impfstoffproduktion“ treten (Jahreskapazität: Rund 500 Millionen Dosen, auf die der Bund in Pandemie- oder ähnlichen Fällen sofortigen Zugriff haben solle). Bei den Kosten für den Dauerbetrieb der NRGS rechne der Minister jährlich mit einem „höheren, mindestens zweistelligen Millionenbetrag“.