Kassen erschweren Preisvergleich
Der Beitragssatz sinkt gemäß schwarz-roter Gesundheitsreform Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Fehlendes Geld müssen sich die Kassen dann über einkommensabhängige Zusatzbeiträge holen. Laut Gesetzgeber sollen die Kassen auf diese Preisunterschiede hinweisen und so den gewünschten Wettbewerb erleichtern.
Jetzt gibt es jedoch nur ein Minimalprogramm an Transparenz mit einem Brief an die Versicherten und dem Hinweis auf eine Liste im Internet. Wie es in der Beschlussvorlage heißt, soll diese Liste nicht sortierbar sein nach der Höhe des Zusatzbeitrages, sondern wie bisher alphabetisch nach Krankenkassenname sortiert.
Auf der Webseite der Krankenkassenliste wird es außerdem einen Hinweis geben, dass der Versicherte neben dem Preis insbesondere auch auf Leistungen und Service der einzelnen Krankenkasse beachten soll.
Kassenkosten für Krankengeld steigen dramatisch
Hintergrund: Seit Jahren wachsen die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld zum Teil mit zweistelligen Zuwachsraten. Gaben die Kassen dafür 2008 noch 6,6 Milliarden Euro aus, waren es 2013 bereits 9,8 Milliarden, berichtet das Handelsblatt. Nach einem neuerlichen Zuwachs im ersten Halbjahr um 6,7 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro drohe nun die Zehn-Milliarden-Marke dieses Jahr durchstoßen zu werden.
Während es über die Ursachen dieses Booms nur Spekulationen gibt, schreibt das Blatt, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) der Sache auf den Grund gehen. Dazu werde er den Rat der Gesundheitsweisen beauftragen, ein Sondergutachten vorzulegen.
Krankengeld als Brücke zur Rente nutzen
Auffällig ist laut Handelsblatt, dass sich nicht nur die Zahl der Leistungsfälle seit 2008 von 1,5 auf 1,8 Millionen erhöht hat. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer ist von 79 Tagen pro Fall auf fast 97 gestiegen. Vor allem Ältere und Arbeitslose sind immer länger im Krankengeldbezug. Bei Arbeitslosen stieg die durchschnittliche Bezugsdauer von 109 auf 132 Tage.
Ein Erklärungsversuch sei die Zunahme psychischer Erkrankungen. Es stehe aber auch der Verdacht im Raum, dass nach der Erschwerung von Frühverrentung Versicherte das Krankengeld als Übergang zur Rente nutzen, schreibt das Blatt und rechnet vor: "Ältere Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld. Krankengeld unterbricht den Arbeitslosengeldbezug und kann bis 78 Wochen bezogen werden." So ließe sich mit Krankengeld und Arbeitslosengeld eine Brücke von 3,5 Jahren bis zur Rente bauen.