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Elektronischer Heilberufsausweis

Weiterer Austausch der eHBA

Jochen Gottsmann
Praxis
Zahlreiche elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 erhielten gerade noch eine Übergangsfrist. Bei zwei Anbietern startet in Kürze ein weiteres Tauschverfahren – dieses Mal der Generation 2.1.

Den eHBA der Generation 2.0, die eigentlich bis 31.12.2025 ausgetauscht werden sollten, wurde von gematik und Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2026 eingeräumt (zm-online berichtete). Rund 3.000 Nutzer von D-Trust und Medisign haben bisher nicht auf die Anschreiben reagiert. Die betroffenen Karteninhaberinnen und -inhaber sollten – trotz Übergangsfrist – nicht länger zögern und möglichst zeitnah einen neuen eHBA bestellen.

Neuer Kartentausch

Nun startet ein weiterer Kartentausch: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen sind hier:

  • alle eHBA von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, sowie

  • alle eHBA von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.

Aufgrund von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen ist der Austausch erforderlich. Auch, wenn ein Missbrauch unter den gegebenen Umständen als sehr unwahrscheinlich gilt, insbesondere, da dafür der eHBA sowie die zugehörige PIN benötigt werden, wird der Austausch aus Vorsorgegründen durchgeführt.

Was bedeutet das für Zahnärzte?

Betroffene erhalten neue, sichere Karten – entweder als Austausch- oder Folgekarten. Sobald diese vom Anbieter eine entsprechende Aufforderung erhalten, sollten sie schnell reagieren. Sofern sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, ist ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.

Zeitplan und Ablauf:

Start: SHC sofort, D-Trust ab Januar 2026
Kommunikation: Anschreiben per E-Mail
Austausch: Bis spätestens 30.06.2026
Sperrung: „Altkarten“ werden danach deaktiviert

Warum ist der Austausch wichtig?

Nur mit einem gültigen eHBA können Sie weiterhin sicher auf die Telematikinfrastruktur zugreifen und die Anwendungen wie beispielsweise das E-Rezept, das EBZ und die eAU nutzen.

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:
www.shc-care.de oder
www.d-trust.net oder
www.medisign.de

Jochen Gottsmann

Projektleiter für den eZahnarztausweis bei der Bundeszahnärztekammer
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