Kassen sollen künftig wieder über Beitragserhöhungen informieren
Die Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung im Zuge der Notfallreform vornehmen.
Wichtige Änderungsanträge im Überblick
Hausärztliche Versorgung: Der Fixkostendegressionsabschlag in der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) und bei Haus- und Kinderärzten wird wieder gestrichen werden. Damit würden keine Preisminderungen bei Fallzahl- oder Mengenausweitungen in den Fachgruppen vorgenommen.
DiGA-Vergütungsabschläge: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Hersteller einen Abschlag von der Vergütung hinnehmen, wenn die Nutzer die Anwendung innerhalb von vier Wochen abbrechen. Die Hersteller werden verpflichtet, die Quote der Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen der Nutzung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt daraufhin die Abschläge für jede digitale Gesundheitsanwendung fest. Zur Begründung heißt es, dass ein hoher Anteil der Versicherten die Nutzung innerhalb der ersten Wochen abbricht.
Psychotherapie: Psychotherapeutische Leistungen, die künftig wieder extrabudgetär vergütet werden, sollen ausgeweitet werden. Dazu zählen die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie die Akutbehandlungen schwer psychisch kranker Menschen.
Änderungen im Bereich Krankenhaus: Für Krankenhäuser wird insgesamt eine Entlastung von 550 Millionen Euro vorgesehen. Der Zuschlag für spezielle Vorhaltungen an Unikliniken soll im Jahr 2027 um 100 Millionen Euro ansteigen. Ab 2028 sollen im Rahmen der Krankenhausreform die Finanzmittel für die Vorhaltefinanzierung dauerhaft erhöht werden. Zudem sollen die Krankenhäuser insgesamt 450 Millionen Euro per Rechnungszuschlag ab 2027 bekommen. Der aktuelle Rechnungszuschlag aus dem ersten Sparpaket vom November 2025 und läuft Ende Oktober 2026 aus. Geplant ist außerdem, eine neue Prüfquotenklasse für Krankenhausrechnungen einzuführen. Diese soll eine Prüfquote von 1 Prozent vorsehen, wenn der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen eines Krankenhauses bei mindestens 90 Prozent liegt. Damit soll auch die bürokratische Belastung der Krankenhäuser verringert werden, die „weitgehend regelkonform abrechnen.“
Krankenkassen: Die Verwaltungskosten der Krankenkassen werden um einen weiteren Prozentpunkt begrenzt. Im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz war bereits geregelt worden, dass der Anstieg der Verwaltungskosten „auf die Zuwächse bei den beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt“ werden soll. Die Kassen werden außerdem verpflichtet, Versicherte wieder „schriftlich oder digital“ über die Erhöhung des Zusatzbeitrages zu informieren. Diese Pflicht war mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entfallen. Ausschreibungen der Krankenkassen im Heil- und Hilfsmittelbereich sollen wieder eingeführt werden. In den Jahren 2027 und 2028 soll zudem ein befristeter Rechnungsabschlag von drei Prozent gelten. Neu ist auch die apothekenbezogene Ausschreibung für Zytostatika. Die Krankenkassen oder ihre Verbände können dazu mit der Apothekerschaft auf Landesebene Verträge schließen.
Gesundheitsausschuss berät morgen über Anträge
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags wird morgen in einer öffentlichen Anhörung über die zwölf Änderungsanträge beraten. Die Änderungen sollen im Zuge der Notfallreform in Kraft treten. Diese soll am 14. Oktober im Gesundheitsausschuss beschlossen und möglicherweise am 15. oder 16. Oktober im Bundestag abgestimmt werden.





