Kassen wollen UPD nicht finanzieren
Die Neuaufstellung wird zwar generell begrüßt, nicht jedoch die vorgesehene Finanzierung, wie sich in einer Anhörung gestern im Bundestags-Gesundheitsausschuss zeigte. Mit dem GKV-Spitzenverband als dem wesentlichen Geldgeber sei die Unabhängigkeit der Beratung nicht gewährleistet, erklärten die Sozialverbände. Auch die GKV selbst lehnt ein solches Finanzierungsmodell ab und spricht von einem Konstruktionsfehler.
Die UPD soll dem Entwurf nach in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführt werden. Der GKV-Spitzenverband und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Der Anteil der PKV daran soll bei sieben Prozent liegen.
Der Gesetzentwurf erlaube keine unabhängige Beratung der Patienten, heißt es in der Stellungnahme des Sozialverbandes VdK Deutschland, da die Rolle des GKV-Spitzenverbandes als Geldgeber und Stifter dies verhindere. Dabei sei zu beachten, dass die UPD viele Menschen in Anliegen berät, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen.
Widersinnig: Der gegen den sich die meisten Beratungsvorgänge richten, soll bezahlen
Es sei widersinnig, eine unabhängige Beratung zu schaffen, die durch einen Akteur finanziert werde, gegen den sich ein Großteil der Beratungsvorgänge richte, argumentierte der Verband und forderte eine Finanzierung aus Steuermitteln.
Der GKV-Spitzenverband betonte in seiner Stellungnahme, die Patienten- und Verbraucherberatung sei zuvorderst eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Bereitstellung von Informations- und Beratungsangeboten komme der gesamten Bevölkerung zugute und sei eine versicherungsfremde Leistung, die aus Steuermitteln zu finanzieren sei.
GKV und PKV lehnen Zwang zur Finanzierung ab
Die GKV solle die UPD-Stiftung zwar wesentlich finanzieren und als Stifterin fungieren, erhalte aber nicht die verfassungsrechtlich erforderlichen Mitwirkungsrechte. Ein solches Konstrukt lehne der Verband ab. Für den Fall, dass die Pläne Gesetz werden sollten, hatte der GKV-Spitzenverband bereits eine Klage angekündigt.
Ähnlich argumentierte auch der PKV-Verband. Er monierte einen Zwang zur Finanzierung der UPD durch GKV und PKV. Damit widerspreche die geplante Neuaufstellung dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag, die UPD zukünftig komplett unabhängig auszugestalten.
Das Verfassungsrecht verbiete eine Zahlungsverpflichtung der PKV. In einer gemeinsamen Mitteilung wiesen GKV und PKV erneut auf ihre verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Die UPD werde nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert werde.
Der Einzelsachverständige Rolf Rosenbrock widersprach. Er hält die Finanzierung durch die GKV mit einem Zuschuss der PKV für sachgerecht, weil Information und Beratung unzweifelhaft zum Leistungsumfang einer sozialen Krankenversicherung gehörten. Er gehe davon aus, dass die Stiftungskonstruktion geeignet sei, ein unabhängiges, staatsfernes und dauerhaftes Informations- und Beratungsangebot zu gewährleisten. Er plädierte allerdings dafür, dass die Patientenorganisationen ihre Vertreter im Stiftungsrat selbst bestimmen dürften.
In der Anhörung wurden auch Zweifel deutlich, ob die Zeit zur Umsetzung bis Jahresbeginn 2024 ausreicht. Die UPD warnte vor einem Personalverlust in der Beratung. Mitarbeiter orientierten sich bereits um, weil sie keine klare Perspektive erkennen könnten. Sollte sich dies nicht zeitnah ändern, sei das Beratungsangebot womöglich nicht aufrecht zu erhalten.
Die 2./3. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag ist am 16. März geplant. Der Bundesrat könnte am dann am 31. März zum zweiten Mal beraten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.