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KBV will weiter gegen paritätische Abstimmung klagen

pr
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Die KBV hat auf ihrer Vertreterversammlung am 4. März erstmals paritätisch abgestimmt - und will weiter dagegen klagen.

Die Delegierten beschlossen, die Klage der KBV gegen die Ersatzvornahme von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur paritätischen Stimmgewichtung bei der Abstimmung in der VV aufrechtzuerhalten. Das Votum zur Fortführung der Klage wurde zum ersten Mal nach der neuen paritätischen Stimmgewichtung durchgeführt. Dabei gab es für die Fortführung der Klage und 17,65 Stimmen dagegen, 1,15 Stimmen wurden als Enthaltung gezählt. Ohne Stimmengewichtung wären es 38 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und eine Enthaltung gewesen.

In der VV skizzierte der KBV-Vorstand mögliche Positionierungen, unter anderem zu neuen Patientensteuerungskonzepten mit Tarifmodellen in der GKV und zur Ausgestaltung der Schnittstellen im ambulanten und stationären Bereich. Für das Konzept „KBV 2020“, in dem sich die Kassenärzte zu aktuellen Versorgungsproblemen positionieren wollen, sollen diese Inhalte auf der KBV-Vertreterversammlung am 23. Mai in Hamburg im Vorfeld des Deutschen Ärztetages detailliert diskutiert werden.

Beweisen, dass das KV-System zukunftsfähig ist

Außerdem arbeitet die KBV an einer Neubestimmung wesentlicher Aspekte der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die zu diesem Thema zuvor durchgeführte Klausurtagung war laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen von kollegialen und fairen Diskussionen im Ringen um die beste Lösung bestimmt. Man müsse unter Beweis stellen, dass das KV-System zukunfts- und handlungsfähig sei. Bei der Steuerung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen müssten unterschiedliche Behandlungsbedarfe berücksichtigt werden.

Gassen will KBV-Querelen aufarbeiten

Gassen: „Wir glauben, dass wir eine koordinierte Inanspruchnahme brauchen. Ohne jeden Zweifel ist eine Koordination durch den Hausarzt eine bekannte, wichtige Säule der Versorgung - die verkürzte Bezeichnung „Primärarztmodell“ trägt dieser Art der Koordination aus meiner Sicht nur unzureichend Rechnung.“ Es müsse eine gebietsärztliche Koordination geben, die sich an der Erkrankungssituation orientiert. Auch die konsequente Aufarbeitung der KBV-Querelen aus der Vergangenheit würden weiter vorangetrieben.

Die Klausurtagung habe auch gezeigt, dass das Verhältnis von hausärztlichem und fachärztlichem Versorgungsbereich klarer definiert werden müsse, ergänzte der hausärztliche KBV-Vorstand, Dr. Regine Feldmann. „Was wir brauchen, ist ein Konzept eindeutiger Versorgungspfade.“ Ärzte und Kassen müssten bei der Sicherstellung kooperieren.

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