Leitartikel

Keine Öffnungsklausel

em
Meinung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ein gemeinsamer Leitartikel beider zm- Herausgeberorganisationen ist – abgesehen vom traditionellen Grußwort zum Jahresanfang – ein außergewöhnlicher Akt. Aber aus gegebenem Anlass ist dieses Vorgehen mehr als gerechtfertigt:

Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, die seit 23 Jahren nicht mehr angepasste Gebührenordnung für Zahnärzte zu novellieren, tritt jetzt in seine entscheidende Phase. Die neue GOZ soll, so der ambitionierte Plan des Ministers, zum 1. Juli 2011 in Kraft treten. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, nach welchen Maßgaben die GOZ-Novelle – und damit im Grundsatz auch die der ärztlichen Gebührenordnung – erfolgen wird.

Klar ist dabei: Nicht wir Zahnärzte, sondern allein die Politik entscheidet, wie diese Novelle aussehen wird. Trotzdem hat Deutschlands Zahnärzteschaft in den zurückliegenden Monaten mit diszipliniertem Schulterschluss der Bundesorganisationen – jüngst bestätigt durch konforme Beschlüsse ihrer höchsten Beschlussgremien im November – eindeutig und mit einer Stimme die zahnärztlichen Vorstellungen selbstbewusst, konsequent und sachlich in die Debatte eingebracht. Insbesondere die Bundeszahnärztekammer hat in ihrer thematischen Zuständigkeit seit Frühjahr dieses Jahres viele Gespräche im BMG geführt, in denen die im Senat für Gebührenordnung erarbeiteten und konsentierten Vorschläge konkret vorgestellt und diskutiert wurden. Die zm haben darüber kontinuierlich berichtet.

Ob und inwieweit das BMG die Fehler des Referentenentwurfs der letzten Legislaturperiode tatsächlich bereinigt, wird sich herausstellen. Aber wie auch immer etwaige Fortschritte im neuen Entwurf aussehen mögen: Die politisch divers diskutierte und von Seiten der PKV aggressiv vertretene Einführung einer Öffnungsklausel, mit deren Hilfe die Privatversicherer mit Ärzten und Zahnärzten gesonderte Verträge aushandeln wollen, könnte alle Bemühungen ad absurdum führen. Das von den Privatversicherern geforderte Verhandlungsmandat ist ein gefährlicher Hebel, die novellierte GOZ über selektivvertragliches Preisdumping zu unterwandern. Diese Option wird nicht nur von allen Teilen der Zahnärzteschaft, sondern allen heilberuflichen Organisationen massiv abgelehnt.

Das bewusste Vereinzeln von Zahnarztgruppen unter dem Deckmantel von qualitativen Aspekten verschafft den Versicherern gerade in Verbindung mit den verfassungspolitisch fragwürdigen Basistarifkriterien ganz neue Möglichkeiten, die privatzahnärztliche Versorgung zu unterminieren. Die vom Gesetzgeber angelegte disparitätische Besetzung der Basistarif-Schiedsstellen – ihnen gehören neben der gleichen Zahl von zahnärztlichen wie PKV-Teilnehmern zusätzlich Vertreter aus dem Bundesgesundheits- und dem -finanzministerium an – erlaubt den Zahlern, die Schlichtungsgremien gezielt für ihre Honorarpolitik auszunutzen.

Einen auf diesem Weg logischerweise niedrig angesetzten Basistarif dann als Maßgabe für PKV-Selektivverträge zu nutzen, ist nur der konsequente Schritt, der den Privatversicherern den Weg in künftige Billigwelten eröffnet. Dagegen muss und wird sich auf Ebene der zahnärztlichen wie ärztlichen Leistungsträger massiver Widerstand formieren. Die Öffnungsklausel ist ein Kostenriegel für jede an Qualität und wissenschaftlichem Fortschritt ausgelegte medizinische und zahnmedizinische Versorgung. Das dürfen wir weder in unserem, noch im Sinne unserer Patienten zulassen.

Die Fronten sind also klar gesetzt. Und es ist immens wichtig, diese Geschlossenheit in den kommenden Monaten nach außen unmissverständlich und einheitlich darzustellen. Unsere Argumente sind belastbar und dem Allgemeinwohl verpflichtet. Es geht um die Qualität der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, um den Erhalt des hohen Gutes der freien Arztwahl in Deutschland. Darüber kann man nicht diskutieren, das gilt es umzusetzen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender derKassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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